Fazit
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Der Verbraucher selbst kann in dieser Situation nicht viel tun. Durch die Tarifgenehmigungen der Landesbehörden kann der Verbraucher nicht gegen die Preiserhöhungen klagen. Die Landesbehörden rechnen nur die einzelnen Kostenpositionen nach, hinterfragen sie allerdings nicht. Somit bleibt dem Verbraucher letztendlich nur der Wechsel zu einem anderen Anbieter, der seine Preise nicht ganz so stark erhöht hat. Die aktuellen Strompreise der verschiedenen Anbieter finden Sie hier.
(Dezember 2003)