Zu hohe Stromrechnung? So müssen Sie nicht zahlen
Immer wieder sind Stromkunden über hohe Rechnungen schockiert. Teilweise sind Rechnungen doppelt so hoch wie im Vorjahr. Einzelnen Kunden wurden sogar astronomische Rechnungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro geschickt. Das muss nicht immer an den hohen Strompreisen liegen. Manchmal sind die Rechnungen auch schlichtweg falsch. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehlerquellen und geben Rat, wie Sie sich dagegen wehren können.
Sie haben eine unerwartet hohe Stromrechnung bekommen? Oftmals lässt sich der Wert auch nachträglich reduzieren. Prüfen Sie die Rechnung erst einmal in Ruhe anhand der folgenden Checkliste:
1. Wurde der abgerechnete Verbrauch per Ablesung ermittelt oder geschätzt?
Wenn bei Ihnen der Zählerstand abgelesen wurde, überprüfen Sie, ob der in der Rechnung angegebene Wert stimmen kann. Teilweise kommt es zu Übertragungsfehlern. Ist der Wert geschätzt, sollten Sie Abweichungen zum tatsächlichen Zählerstand notieren und melden.
In beiden Fällen sollten Sie sich gleich an Ihren Grundversorger oder direkt an Ihren Netzbetreiber (diese sind nicht identisch) wenden und dort um Korrektur bitten. Zumindest eine Herabstufung bei den zukünftigen Abschlägen sollten Sie erreichen.
Sie können auch eine (erneute) Ableseung verlangen, müssen jedoch damit rechnen, dass Sie an den Aufwandskosten beteiligt werden.
Laut der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEItV) müssen offensichtlich falsche Stromrechnungen nicht bezahlt werden.
2. Ist die Stromrechnung überhaupt für Sie?
Immer wieder landen Rechnungen bei falschen Empfängern. Das kann an den Stromversorgern liegen, die die Adressen vertauscht haben oder am Briefträger, der die Briefkästen verwechselt hat. Wenn Sie kürzlich den Stromversorger und den Stromtarif gewechselt haben, kann Ihnen mitunter auch Ihr alter Stromversorger noch eine Rechnung nach dem Stromanbieterwechsel schicken. Achten Sie also zunächst einmal darauf, dass die Rechnung tatsächlich an Sie gerichtet ist und von ihrem aktuellen Stromversorger stammt. Wenn die Rechnung nicht an Sie gerichtet ist, können Sie diese mit einem kurzen Kommentar zurücksenden bzw. den Stromversorger über den Irrläufer informieren.