Beim Stromanbieter GGEW erreichen Sie niemanden

Beim Stromanbieter GGEW erreichen Sie niemanden

Ich bin seit dem 01.08.2003 Kunde bei dem Stromanbieter GGEW AG. Ich muss jedoch entschieden aus den folgenden Gründen von diesem Stromanbieter abraten:
  1. Erhöhung des Strompreises

    Am 22.05.2004 teilte mir die GGEW schriftlich mit, dass sie rückwirkend zum 01.01. 2004 die Preise erhöhen wird. Ich schrieb zurück, dass eine rückwirkende Erhöhung unzulässig sei. Die GGEW wies mich am 17.06.2004 auf § 4 Abs.2 AVBEltV hin. Dieser Paragraf sagt: Änderungen der allgemeinen Tarife und Bedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Ich fragte am 24.06.2004, wann und wo diese öffentliche Bekanntgabe stattgefunden habe. Auf diese Frage habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

  2. Stromrechnung zum 31.12.2003

    Am 31.12.2003 teilte ich der GGEW per E - Mail den Zählerstand für den gemeinsamen Strom zum 31.12.2003 mit. Ich brauche diese Abrechnung zum 31.12.2003 möglichst bald, da ich ja mit den Mietern abrechnen muss. Um diese Abrechnung zu erhalten, führte ich eine Reihe von Telefongespräche, schickte eine Fülle von E - Mails und erhielt diverse Schreiben der GGEW Ich erhielt am 24.05.2004 die Abrechnung per 31.12.2003. Diese war aber falsch. Der Stromverbrauch wurde geschätzt. Die GGEW hat meine E - Mail mit dem Zählerstand zum 31.12.2003 nicht berücksichtigt. Der Unterschied beträgt zwar nur 18 kWh. Ich brauche aber für die Abrechnung mit den Mietern eine absolut richtige Stromrechnung. Am 04.06.2004, 19.06.2004 und am 24.06.2004 forderte ich eine geänderte Rechnung an. Diese Rechnung habe ich bis heute nicht erhalten!
Günter Müller aus Bad Windheim, 21. Juni 2004

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