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Förderprogramme für Sanierungen am Haus



Die Energieberatung vor dem Umbau
Vor der Planung der Sanierungsmaßnahmen ist eine Energieberatung zu empfehlen. Bei der sogenannten "Start-Beratung Energie" kommt ein Ingenieur oder Architekt ins Haus, untersucht den Zustand des Gebäudes und gibt Empfehlungen zur energetisch sinnvollen Modernisierung. Zudem berät er zum rechtlichen Rahmen der Energieeinsparverordnung und zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei der Sanierung. Die Beratung an sich kostet 100 Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst diese Beratungen derzeit mit 52 Euro pro Beratung. Somit müssen Hauseigentümer nur noch 48 Euro für den Check bezahlen. Koordiniert wird die Aktion von der Energieagentur NRW.

KfW-Programm zur CO2-Minderung (Förderkredit)
Die Sanierungskosten im oben genannten Beispielhaus haben sich auf 114 Euro/m2 Wohnfläche belaufen (inkl. Wärmedämmung, Fenstererneuerung und Einbau eines Brennwertkessels). Diese Kosten amortisieren sich nach etwa 15 Jahren. Der alleinige Einbau eines neuen Brennwertkessels macht sich bereits nach fünf Jahren bezahlt. Darüber hinaus unterstützt die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gebäudesanierungen mit zinsgünstigen Krediten. Mit dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden Modernisierungsarbeiten an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden gefördert, die vor 1979 fertig gestellt wurden. Gefördert werden Privatpersonen, aber auch Wohnungsbauunternehmen, Gemeinden oder sonstige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen zusammen durchgeführt werden (z.B. Erneuerung der Heizung, Wärmedämmung des Daches und der Kellerdecke, sowie Erneuerung der Fenster) gewährt die KfW einen effektiven Zinssatz von 2,42 Prozent (Stand: 18.05.2004, bei 20-jähriger Laufzeit). Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahmen der CO2-Ausstoß um mindestens 40 kg/m2 Gebäudenutzfläche pro Jahr reduziert wird. Bei einer geringeren CO2-Einsparung (35 oder 30 kg/m2) vermindert sich entsprechend der Kredithöchstbetrag. Die CO2-Einsparungen können Energieberater oder Bauvorlageberechtigte per Gutachten bescheinigen. Eine Übersicht der Energieberater hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) bereit.

KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm (Förderkredit)
Seit Mai 2003 werden auch Sanierungsmaßnahmen von der KfW gefördert, bei denen nur die Heizungen erneuert werden. Dies kann mit bis zu 80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden. Wenn die energetische Sanierung eines Gebäudes dazu führt, dass ein Haus zum Niedrigenergiehausniveau im Bestand gezählt werden kann, können zusätzlich zu den Krediten 20 Prozent des Darlehens erlassen werden.

Anträge für verschiedene Förderprogramme
Anträge für die verschiedenen Förderprogramme der KfW müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten bei Ihrer Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leiten dann die Anträge an die KfW weiter. Die Anträge werden in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Förderprogramme sind in der Regel auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.