Möglichkeiten sich gegen Strompreiserhöhungen zu wehren
Strompreis: Zu hohe Strompreise müssen nicht bezahlt werden
Verbraucher müssen diese Preiserhöhungen nicht widerstandslos hinnehmen. Ein Unternehmen, das "Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge" erbringt, darf zwar die Preise "nach billigem Ermessen" selbst festlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verbraucher jeden beliebigen Preis akzeptieren müssen. Vielmehr muss das Unternehmen auf Wunsch darlegen, dass der Preis gerechtfertigt, also "billig" im Sinne des Gesetzes ist. Das Recht auf Widerspruch gegen "unbillige Preise" ist im § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
EEG-Umlage 2013:
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