Stromversorger sperren mehr Kunden den Strom ab
Stromversorger sperren mehr Kunden den Strom ab
In den ersten Monaten des neuen Jahres bekommen die meisten Haushalte ihre Stromrechnung für das zurückliegende Jahr. Nicht immer gibt es dabei Geld zurück. In den meisten Fällen werden Nachzahlungen gefordert. Manche Kunden sind über die Höhe der Rechnung schockiert und wissen nicht, wie sie den Betrag bezahlen sollen.
Tatsächlich berichten die Stromunternehmen über eine steigende Zahl von Haushalten, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können oder wollen. Diesen Haushalten droht jetzt eine Sperrung der Stromversorgung. Allein in Berlin hat die Bewag als örtlicher Stromversorger im Jahr 2004 rund 25.000 ihrer insgesamt 1,8 Mio. Haushaltskunden den Strom abgestellt. Die Frankfurter Mainova verschickte im gleichen Zeitraum an die 450.000 Kunden insgesamt 370.000 Mahnungen und sperrte in 11.104 Fällen den Strom ab.
Der Grund für die steigende Zahl von Mahnverfahren und Stromsperren liegt vor allem in der für viele Haushalte schwierigen wirtschaftlichen Lage. Dabei sind es nicht nur soziale Randgruppen, die ihre Stromrechnung nicht begleichen können. Betroffen sind ebenso Arbeiter, Rentner und auch Akademiker.
Die Stromunternehmen erhöhen aber auch den Druck auf die Kunden, ihre ausstehenden Rechnungen zu bezahlen. Das ist bei millionenschweren Außenständen nicht verwunderlich.
Für die Unternehmen ist die Abschaltung des Stroms meist nur das äußerste Mittel. Zahlt der Kunde die ursprüngliche Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist, gibt es die erste Mahnung. Der Kunde hat dann erneut 14 Tage Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Danach wird in einer zweiten Mahnung die Sperre angedroht und eine erneute Zahlungsfrist gesetzt. Bei einigen Unternehmen nimmt in dieser Zeit auch ein Kundenbetreuer Kontakt mit dem Stromkunden auf, um über eine mögliche Ratenzahlung oder Stundung der Rechnung zu verhandeln. Erst wenn all diese Bemühungen scheitern, wird der Strom abgeschaltet. In der Regel vergehen zwischen der ersten Rechnung und dem Abschalten des Stroms rund zwei Monate.
Ist der Strom erst einmal aus, wird er frühestens nach Zahlung der ausstehenden Rechnung oder mindestens eines Teilbetrags wieder freigeschaltet. Dabei ist zu beachten, dass die Stromunternehmen z.T. hohe Gebühren für die Wiedereinschaltung erheben.
Lassen Sie es also gar nicht erst so weit kommen. Prüfen Sie zunächst Ihre Rechnung auf Richtigkeit. Auf welche Kriterien Sie dabei achten sollten, finden Sie in dem Beitrag “Zu hohe Stromrechnung? So müssen Sie nicht zahlen“. Wenn Ihr Stromanbieter den Strompreis unverhältnismäßig erhöht hat, können Sie die Rechnung unter Vorbehalt zahlen. Ist Ihnen unberechtigt der Strom abgestellt worden, hilft Ihnen der Artikel “Stromsperre - So wehren Sie sich“ weiter. Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen können, sollten Sie sich umgehend mit dem Stromversorger in Verbindung setzen. In der Regel lassen die Unternehmen mit sich reden und sind zur Zahlung in Raten oder zur Stundung der Zahlungen bereit. Auch beim Sozialamt, den Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen können Sie Unterstützung bei Zahlungsunfähigkeit finden. Gar nicht den Strom zu bezahlen und die letztendliche Sperrung der Stromversorgung in Kauf zu nehmen, sollte nur das allerletzte Mittel sein.