Belebung der Energiebranche
Neues Energierecht gerade noch rechtzeitig
Nur knapp entgangen ist Deutschland einer Klage der EU-Kommission wegen fortwährender Energiemarkt-Abschottung. Estland, Irland, Griechenland, Spanien und Luxemburg wurden dagegen kürzlich von der EU-Kommission wegen der bisher nicht erfolgten Öffnung ihrer nationalen Energiemärkte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Mit dem am 12.07.2005 in Kraft getretenen EnWG setzt Deutschland die vorgegebenen Richtlinien der Europäischen Union gerade noch termingerecht um und erfüllt maßgebliche Vorgaben zur vollständigen Öffnung des Industriekundenmarktes sowie zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Hierin sieht Brüssel die größte Bedeutung für den europäischen Energiemarkt in den kommenden Jahren und die Grundlage für Energiepartnerschaften mit Nachbarstaaten.
Hohe Energiepreise trüben Investitionsklima
Tatsächlich zeigte sich der deutsche Strommarkt angesichts stetiger Preissteigerungen, der andauernden Kritik industrieller Verbraucher und der sinkenden Zahl von Stromanbietern als dringend veränderungsbedürftig. Dies belegen auch Angaben des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA), wonach die Stromkosten für mittelständische Unternehmen im letzten Jahr um 16,2 Prozent gestiegen sind und auch Haushaltkunden immer höhere Strom- und Gaspreise zahlen müssen.
Nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher zeigt der internationale Vergleich der Großhandelspreise, dass europäische und deutsche Stromkonzerne die Preise unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach oben treiben. Hohe Energiepreise und die Aussicht auf weitere Preissteigerungen schädigen nicht nur das Investitionsklima und drücken die Kaufkraft in Deutschland, sondern entwickeln sich zunehmend auch zum Jobkiller für energieintensive Grundstoffindustrien wie z.B. Aluminiumwerke oder Papierhersteller.
Besonders in Ostdeutschland entwickeln sich Energiepreise zum Standortnachteil. Hier zahlen Unternehmen für die Nutzung der Stromnetze fast 19 Prozent mehr als in den alten Bundesländern.
Aufgaben für Bundesnetzagentur
Mit dem neuen EnWG sind nun Voraussetzungen für verschiedene, grundsätzliche Änderungen am Strom- und Gasmarkt geschaffen worden. Die Regulierung der Netzentgelte sowie die Erleichterung des Netzzugangs sollen die Strombranche beleben. Große Erwartungen im Hinblick auf sinkende Strompreise werden an die neu eingerichtete Bundesnetzagentur gestellt. Agenturchef Matthias Kurth erklärt, dass die Arbeit seiner Behörde allerdings nur Einfluss auf ein Drittel des Strompreises habe. Die übrigen zwei Drittel würden durch die Kosten auf der Erzeugerseite, den Weltmarkt und von der Entwicklung der Rohöl- und Kohlepreise bestimmt.
Verbraucherschützer bleiben skeptisch, ob die neue Bundesnetzagentur für sinkende Energiepreise sorgen wird. In jedem Fall jedoch wird die Behörde zukünftig viel zu tun bekommen, falls Marktteilnehmer unerlaubte Quersubventionen bei Konkurrenten vermuten und der Behörde anzeigen. Energierechtsexperten vermuten eine Welle prophylaktischer Beschwerden und rechnen mit sinkenden Erträgen bei Netznutzungsentgelten. Dies könnte sich positiv auf die Strompreise auswirken oder zumindest anderweitig zu erwartende Preissteigerungen kompensieren.
Nur knapp entgangen ist Deutschland einer Klage der EU-Kommission wegen fortwährender Energiemarkt-Abschottung. Estland, Irland, Griechenland, Spanien und Luxemburg wurden dagegen kürzlich von der EU-Kommission wegen der bisher nicht erfolgten Öffnung ihrer nationalen Energiemärkte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Mit dem am 12.07.2005 in Kraft getretenen EnWG setzt Deutschland die vorgegebenen Richtlinien der Europäischen Union gerade noch termingerecht um und erfüllt maßgebliche Vorgaben zur vollständigen Öffnung des Industriekundenmarktes sowie zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Hierin sieht Brüssel die größte Bedeutung für den europäischen Energiemarkt in den kommenden Jahren und die Grundlage für Energiepartnerschaften mit Nachbarstaaten.
Hohe Energiepreise trüben Investitionsklima
Tatsächlich zeigte sich der deutsche Strommarkt angesichts stetiger Preissteigerungen, der andauernden Kritik industrieller Verbraucher und der sinkenden Zahl von Stromanbietern als dringend veränderungsbedürftig. Dies belegen auch Angaben des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA), wonach die Stromkosten für mittelständische Unternehmen im letzten Jahr um 16,2 Prozent gestiegen sind und auch Haushaltkunden immer höhere Strom- und Gaspreise zahlen müssen.
Nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher zeigt der internationale Vergleich der Großhandelspreise, dass europäische und deutsche Stromkonzerne die Preise unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach oben treiben. Hohe Energiepreise und die Aussicht auf weitere Preissteigerungen schädigen nicht nur das Investitionsklima und drücken die Kaufkraft in Deutschland, sondern entwickeln sich zunehmend auch zum Jobkiller für energieintensive Grundstoffindustrien wie z.B. Aluminiumwerke oder Papierhersteller.
Besonders in Ostdeutschland entwickeln sich Energiepreise zum Standortnachteil. Hier zahlen Unternehmen für die Nutzung der Stromnetze fast 19 Prozent mehr als in den alten Bundesländern.
Aufgaben für Bundesnetzagentur
Mit dem neuen EnWG sind nun Voraussetzungen für verschiedene, grundsätzliche Änderungen am Strom- und Gasmarkt geschaffen worden. Die Regulierung der Netzentgelte sowie die Erleichterung des Netzzugangs sollen die Strombranche beleben. Große Erwartungen im Hinblick auf sinkende Strompreise werden an die neu eingerichtete Bundesnetzagentur gestellt. Agenturchef Matthias Kurth erklärt, dass die Arbeit seiner Behörde allerdings nur Einfluss auf ein Drittel des Strompreises habe. Die übrigen zwei Drittel würden durch die Kosten auf der Erzeugerseite, den Weltmarkt und von der Entwicklung der Rohöl- und Kohlepreise bestimmt.
Verbraucherschützer bleiben skeptisch, ob die neue Bundesnetzagentur für sinkende Energiepreise sorgen wird. In jedem Fall jedoch wird die Behörde zukünftig viel zu tun bekommen, falls Marktteilnehmer unerlaubte Quersubventionen bei Konkurrenten vermuten und der Behörde anzeigen. Energierechtsexperten vermuten eine Welle prophylaktischer Beschwerden und rechnen mit sinkenden Erträgen bei Netznutzungsentgelten. Dies könnte sich positiv auf die Strompreise auswirken oder zumindest anderweitig zu erwartende Preissteigerungen kompensieren.
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