Der atuelle Stand bei den Gasversorgern
Der atuelle Stand bei den Gasversorgern
Auch die Erhöhung der Gaspreise einiger Anbieter wurde in den letzten Wochen und Monaten heiß diskutiert. Gegen den Gasversorger E.ON Hanse wurde bereits ein Gerichtsverfahren eröffnet, um die Angemessenheit der Gaspreise zu klären. Das Unternehmen hatte zwischen Oktober 2004 und Januar 2005 die Gaspreise um mehr als 25 Prozent erhöht und dies mit steigenden Beschaffungspreisen erklärt. 52 E.ON Hanse-Kunden hatten dagegen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg geklagt.
E.ON Hanse hat sich deshalb entschlossen, seine Kalkulation im Rahmen des Rechtsstreites offen zu legen. Die rund 1,1 Millionen Gas-Haushaltskunden der deutschen E.ON-Unternehmen sollen nun künftig nachvollziehen können, wie sich ihr Gaspreis zusammensetzt. E.ON habe nichts zu verbergen, betont ein Sprecher des Unternehmens.
Bei der Offenlegung der Kalkulation verteidigte E.ON Hanse seine jüngsten Preiserhöhungen dann auch als gerechtfertigt. Es seien lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Verbraucher weitergegeben worden. Denn in Deutschland sind die Gaspreise über langfristige Verträge mit den Ölpreisen gekoppelt.
Ausblick
Inzwischen haben auch alle anderen Regionalgesellschaften des E.ON-Konzerns angekündigt, dem Beispiel von E.ON Hanse zu folgen. Die Kalkulationen sollen bis spätestens Ende Januar vorliegen. Aber auch andere Energiekonzerne beugen sich langsam dem öffentlichen Druck, So wollen beispielsweise die RWE-Regionalgesellschaften Anfang 2006 in einer "Transparenzoffensive" Fakten zu ihrer Kostenstruktur und Preisbildung vorlegen. Ebenso möchten verschiedene Stadtwerke, wie Dortmund und Lübeck, ihren Kunden mehr Transparenz bieten. Andere Konzerne warten lieber ab und beobachten die Entwicklung des E.ON-Prozesses. Dessen Urteil wurde vom Gericht erst einmal bis auf weiteres verschoben.
Die Offenlegung der Kalkulationen bei weiteren Gasversorgern ist nach Ansicht des Rechtsanwalts Thomas Fricke auch eine Folge der von den einzelnen Verbraucherzentralen koordinierten Sammelklagen. Dennoch könnte dieser Schritt eine Signalwirkung auf alle regionalen Gasversorger haben. Der Geschäftführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, sprach gar davon, dass die Entscheidung eine "Sogwirkung auf die gesamte Gasbranche entfaltet".
Die Verbraucherschützer wollen derweil den Druck auf die Gasversorger weiter erhöhen. Den bisher eingereichten Sammelklagen in Hamburg, Bremen und nun auch Berlin sollen weitere gegen verschiedene Gasversorger in Brandenburg und Sachsen folgen. Die Verbraucherschützer bauen dabei auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober. Die Einklagung der Offenlegung der Preiskalkulationen könnte auch Einfluss auf das Monopol der Gasversorger haben. Diese haben in Deutschland quasi keine Konkurrenz, da sie aufgrund ihres regionalen Bezugs nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
Jedoch versuchen auch die Gasversorger ihrerseits den Druck auf die Privatkunden zu erhöhen. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen zahlreiche Schreiben von Versorgern vor, die die Verbraucher bewusst über die Rechtslage und die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu desinformieren und gar mit der rechtswidrigen Gassperre drohen. Betroffen sind Gaskunden, die sich entschlossen haben, die Zahlung von Preiserhöhungen unter Berufung auf § 315 BGB zu verweigern.
Energieexperte der Verbraucherzentrale Alf Hänle: "Uns liegen Fälle vor, in denen protestierende Kunden systematisch eingeschüchtert werden - offensichtlich um zu verhindern, dass sie ihr Recht auf angemessene Preisfestsetzung wahrnehmen." Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte in Deutschland haben klar gestellt, dass die einseitige Preisgestaltung der Gasversorger der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt.
(Dezember 2005)
Auch die Erhöhung der Gaspreise einiger Anbieter wurde in den letzten Wochen und Monaten heiß diskutiert. Gegen den Gasversorger E.ON Hanse wurde bereits ein Gerichtsverfahren eröffnet, um die Angemessenheit der Gaspreise zu klären. Das Unternehmen hatte zwischen Oktober 2004 und Januar 2005 die Gaspreise um mehr als 25 Prozent erhöht und dies mit steigenden Beschaffungspreisen erklärt. 52 E.ON Hanse-Kunden hatten dagegen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg geklagt.
E.ON Hanse hat sich deshalb entschlossen, seine Kalkulation im Rahmen des Rechtsstreites offen zu legen. Die rund 1,1 Millionen Gas-Haushaltskunden der deutschen E.ON-Unternehmen sollen nun künftig nachvollziehen können, wie sich ihr Gaspreis zusammensetzt. E.ON habe nichts zu verbergen, betont ein Sprecher des Unternehmens.
Bei der Offenlegung der Kalkulation verteidigte E.ON Hanse seine jüngsten Preiserhöhungen dann auch als gerechtfertigt. Es seien lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Verbraucher weitergegeben worden. Denn in Deutschland sind die Gaspreise über langfristige Verträge mit den Ölpreisen gekoppelt.
Ausblick
Inzwischen haben auch alle anderen Regionalgesellschaften des E.ON-Konzerns angekündigt, dem Beispiel von E.ON Hanse zu folgen. Die Kalkulationen sollen bis spätestens Ende Januar vorliegen. Aber auch andere Energiekonzerne beugen sich langsam dem öffentlichen Druck, So wollen beispielsweise die RWE-Regionalgesellschaften Anfang 2006 in einer "Transparenzoffensive" Fakten zu ihrer Kostenstruktur und Preisbildung vorlegen. Ebenso möchten verschiedene Stadtwerke, wie Dortmund und Lübeck, ihren Kunden mehr Transparenz bieten. Andere Konzerne warten lieber ab und beobachten die Entwicklung des E.ON-Prozesses. Dessen Urteil wurde vom Gericht erst einmal bis auf weiteres verschoben.
Die Offenlegung der Kalkulationen bei weiteren Gasversorgern ist nach Ansicht des Rechtsanwalts Thomas Fricke auch eine Folge der von den einzelnen Verbraucherzentralen koordinierten Sammelklagen. Dennoch könnte dieser Schritt eine Signalwirkung auf alle regionalen Gasversorger haben. Der Geschäftführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, sprach gar davon, dass die Entscheidung eine "Sogwirkung auf die gesamte Gasbranche entfaltet".
Die Verbraucherschützer wollen derweil den Druck auf die Gasversorger weiter erhöhen. Den bisher eingereichten Sammelklagen in Hamburg, Bremen und nun auch Berlin sollen weitere gegen verschiedene Gasversorger in Brandenburg und Sachsen folgen. Die Verbraucherschützer bauen dabei auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober. Die Einklagung der Offenlegung der Preiskalkulationen könnte auch Einfluss auf das Monopol der Gasversorger haben. Diese haben in Deutschland quasi keine Konkurrenz, da sie aufgrund ihres regionalen Bezugs nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
Jedoch versuchen auch die Gasversorger ihrerseits den Druck auf die Privatkunden zu erhöhen. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen zahlreiche Schreiben von Versorgern vor, die die Verbraucher bewusst über die Rechtslage und die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu desinformieren und gar mit der rechtswidrigen Gassperre drohen. Betroffen sind Gaskunden, die sich entschlossen haben, die Zahlung von Preiserhöhungen unter Berufung auf § 315 BGB zu verweigern.
Energieexperte der Verbraucherzentrale Alf Hänle: "Uns liegen Fälle vor, in denen protestierende Kunden systematisch eingeschüchtert werden - offensichtlich um zu verhindern, dass sie ihr Recht auf angemessene Preisfestsetzung wahrnehmen." Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte in Deutschland haben klar gestellt, dass die einseitige Preisgestaltung der Gasversorger der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt.
(Dezember 2005)