Der politische Hintergrund des Atomausstiegs
Bereits im Juni des Jahres 2000 hat die damalige Bundesregierung mit den führenden Energieversorgungsunternehmen vereinbart, die Nutzung der Atomenergie in Deutschland zu beenden. Die Eckpunkte des Atomausstiegs sind:
neue Atomkraftwerke dürfen nicht gebaut werden, die sogenannte Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke wird auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme begrenzt, jedes einzelne Atomkraftwerk verfügt über eine dementsprechende Reststrommenge, Strommengen älterer AKWs können auf jüngere übertragen werden, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sind gesetzlich verankert, die Summe, die für jedes Atomkraftwerk für evtl. Schadensfälle zurückgelegt werden muss, steigt auf das Zehnfache, nämlich auf 2,5 Mrd. Euro.
Die Übertragung von Strommengen auf ein anderes Atomkraftwerk ist laut Atomgesetz grundsätzlich nur dann gestattet, wenn Strommengen von einem älteren auf ein neueres Atomkraftwerk übertragen werden. Weil ältere Anlagen in der Regel weniger Sicherheitsreserven haben als neuere, ist diese Übertragung von "alt" auf "neu" als zusätzliche Verringerung des Risikos erwünscht. Die Versuche verschiedener Kraftwerksbetreiber, Strommengen von jüngeren auf ältere Kraftwerke zu übertragen, sind daher nicht vom Atomgesetz gedeckt und bedürfen einer Sondergenehmigung. Sie ist nur als Ausnahme vorgesehen, die laut § 7 Abs. 1b Satz 2 des Atomgesetzes der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesumweltministers bedarf. Wenn der Bundesumweltminister aufgrund seiner Prüfung des Ausnahmeantrags zu einem negativen Ergebnis kommt, kann eine Übertragung von "neu" auf "alt" nicht stattfinden.
Zum Thema Sicherheit heißt es in der Vereinbarung der Regierung und den Energieversorgern: "Während der Restlaufzeiten wird der von Recht und Gesetz geforderte hohe Sicherheitsstandard weiter gewährleistet." Der Sicherheitsaspekt wird darüber hinaus sogar noch verstärkt. So werden obligatorische Sicherheitsüberprüfungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorgeschrieben. Außerdem mussten die Betreiber ihre Deckungsvorsorge erhöhen, um im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche abdecken zu können.
Die radioaktiven Abfälle werden noch Millionen von Jahren Strahlen abgeben und müssen sicher gelagert werden. Dafür wird spätestens ab 2030 ein Endlagerstandort benötigt - der Streit darum dauert an, da nirgends eine wirklich sichere und ausreichend langfristige Lagerung gewährleistet werden kann. Bis auf Weiteres werden die radioaktiven Abfälle in Zwischenlagern in der Nähe der Atomkraftwerke gelagert. Damit werden die Fahrten mit radioaktiven Abfällen zu Zwischenlagern erheblich verringert - auch sie stellen eine zusätzliche Gefahr da und werden regelmäßig von Protesten begleitet.
Auch in anderen Ländern wurde der Atomausstieg beschlossen. In Schweden hat die Bevölkerung schon 1980 den Ausstieg aus der Atomenergie per Volksabstimmung beschlossen. Belgien hat im Juli 1999 den Atomausstieg angekündigt und will die Laufzeiten der AKW auf 40 Jahre befristen. Die USA gehen dagegen den entgegengesetzten Weg und haben die Betriebsgenehmigungen zahlreicher Atomkraftwerke von 40 auf 60 Jahre verlängert. Auch in Finnland soll ein neuér Reaktor gebaut werden.
Die Übertragung von Strommengen auf ein anderes Atomkraftwerk ist laut Atomgesetz grundsätzlich nur dann gestattet, wenn Strommengen von einem älteren auf ein neueres Atomkraftwerk übertragen werden. Weil ältere Anlagen in der Regel weniger Sicherheitsreserven haben als neuere, ist diese Übertragung von "alt" auf "neu" als zusätzliche Verringerung des Risikos erwünscht. Die Versuche verschiedener Kraftwerksbetreiber, Strommengen von jüngeren auf ältere Kraftwerke zu übertragen, sind daher nicht vom Atomgesetz gedeckt und bedürfen einer Sondergenehmigung. Sie ist nur als Ausnahme vorgesehen, die laut § 7 Abs. 1b Satz 2 des Atomgesetzes der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesumweltministers bedarf. Wenn der Bundesumweltminister aufgrund seiner Prüfung des Ausnahmeantrags zu einem negativen Ergebnis kommt, kann eine Übertragung von "neu" auf "alt" nicht stattfinden.
Zum Thema Sicherheit heißt es in der Vereinbarung der Regierung und den Energieversorgern: "Während der Restlaufzeiten wird der von Recht und Gesetz geforderte hohe Sicherheitsstandard weiter gewährleistet." Der Sicherheitsaspekt wird darüber hinaus sogar noch verstärkt. So werden obligatorische Sicherheitsüberprüfungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorgeschrieben. Außerdem mussten die Betreiber ihre Deckungsvorsorge erhöhen, um im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche abdecken zu können.
Die radioaktiven Abfälle werden noch Millionen von Jahren Strahlen abgeben und müssen sicher gelagert werden. Dafür wird spätestens ab 2030 ein Endlagerstandort benötigt - der Streit darum dauert an, da nirgends eine wirklich sichere und ausreichend langfristige Lagerung gewährleistet werden kann. Bis auf Weiteres werden die radioaktiven Abfälle in Zwischenlagern in der Nähe der Atomkraftwerke gelagert. Damit werden die Fahrten mit radioaktiven Abfällen zu Zwischenlagern erheblich verringert - auch sie stellen eine zusätzliche Gefahr da und werden regelmäßig von Protesten begleitet.
Auch in anderen Ländern wurde der Atomausstieg beschlossen. In Schweden hat die Bevölkerung schon 1980 den Ausstieg aus der Atomenergie per Volksabstimmung beschlossen. Belgien hat im Juli 1999 den Atomausstieg angekündigt und will die Laufzeiten der AKW auf 40 Jahre befristen. Die USA gehen dagegen den entgegengesetzten Weg und haben die Betriebsgenehmigungen zahlreicher Atomkraftwerke von 40 auf 60 Jahre verlängert. Auch in Finnland soll ein neuér Reaktor gebaut werden.