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Lohnt sich eine Solarstromanlage?


Lohnt sich eine Solarstromanlage?
Pauschal ist diese Frage nicht zu beantworten, denn der Ertrag einer PV-Anlage hängt stark von der Qualität der eingesetzten Module, dem Standort und der Ausrichtung ab. Die Stromtip-Redaktion hat dennoch eine Beispielrechnung erstellt.
 
Anschaffungskosten
Eine Solaranlage mit einem Kilowatt Nennleistung (KWp) ist laut Bundesverband Solarwirtschaft aktuell ab ca. 4.500 Euro inklusive Installation zu bekommen. Je nach Größe und Installationsort können die Kosten aber auch höher liegen. Hinzu kommt die Installation eines Einspeisezählers, die mit 100 bis 1.200 Euro zu Buche schlägt.

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Betriebskosten
Für den Zähler werden Mietkosten von 15 bis 40 Euro pro Jahr fällig. Zu rechnen ist zudem mit Wartungs- und Reparaturkosten, sowie Beiträgen für eine Versicherung der PV-Anlage gegen Feuer, Hagel, Blitzschlag, Diebstahl und Ähnliches.
 
Eine Beispielberechnung für die Versicherung einer 3 KWp-Anlage mit Anschaffungskosten von 17.000 Euro ergab folgende Jahresbeiträge:
 
 Beitrag/ Jahr (inkl. Versicherungssteuer)Selbstbehalt
Elektronikversicherung 59,50 Euro (1,89 ‰ der Versicherungssumme, mindestens 50 Euro netto) 200 Euro
Haftpflichtversicherung 78 Euro Festpreis pro Anlage 200 Euro
Montageversicherung einmalig 119,00 Euro (bis 250.000 Euro Versicherungssumme) 200 Euro
Gesamt Anschaffungsjahr 256,50 Euro  
Gesamt Folgejahre 137,50 Euro  
 Quelle: DBV-Winterthur, Stand: Januar 2008
 
Ertrag
Abhängig vom Standort können PV-Anlagen in Deutschland Stromerträge von 700 bis 1.000 kWh pro kWp und Jahr liefern. Eine Anlage mit 3 kWp könnte bei einer jährlichen Stromproduktion von 850 kWh pro kWp also einen Stromertrag von 2.550 kWh im Jahr bringen. Bei einer Einspeisevergütung von 46,75 Cent/kWh würden so knapp 1.200 Euro in die Haushaltskasse fließen - vor Steuern. Heutige Anlagen haben eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren – Anbieter geben Garantien von 15 bis zu 25 Jahren. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit Zunahme der Lebensdauer die Stromausbeute abnimmt.

Steuern
Wer eine PV-Anlage betreibt, gilt als Unternehmer. Das bedeutet, man ist "vorsteuerabzugsberechtigt", bekommt also gezahlte Umsatzsteuer zurück. Dazu muss man beim Finanzamt eine "Umsatzsteuervoranmeldung" abgeben und die Originalrechnungen vorlegen. Im Jahr nach der Inbetriebnahme ist das ein schöner Geldsegen, denn das Finanzamt erstattet den Umsatzsteueranteil der Anschaffungskosten.
 
Das geht aber nur, wenn man ausdrücklich auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet, die Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro zusteht. Dazu reicht eine Mitteilung an das Finanzamt. Auch der Netzbetreiber muss über den Verzicht informiert werden. In den ersten Jahren erwirtschaftet die Anlage in der Regel Verluste, die man in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

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