Netzentgelte und Steuern
Die Netzentgelte
Mittelbar sollten damit die Preise für die Endkunden sinken. Zumindest Vattenfall hat bereits angekündigt, die Senkung der Netzgebühren an seine Kunden weiterzugeben und auf weitere Preiserhöhungen zum Jahreswechsel zu verzichten. Die Entscheidungen für die regionalen Verteilernetze, welche für die kleineren Anbieter entscheidend sind, stehen noch aus. Es bleibt also abzuwarten, in welcher Höhe sich die Senkungen der Entgelte auf die Entwicklung der Strompreise auswirkt.
Die Steuern
Die gewichtigste Steuer auf den Stromverbrauch ist die Mehrwertsteuer, die ab dem 01.01.2007 auf 19 Prozent steigen wird. Die meisten Stromversorger werden diese Erhöhung auf die Kunden umwälzen. Aufgrund der Mehrwertsteuer könnte also der Strompreis um bis zu 3 Prozent steigen.
Die meisten Steuern auf Strom dienen der Förderung erneuerbarer oder ressourcenschonender Energien. Die Abgaben gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind in diesem Jahr erstmals zurückgegangen. Nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) beträgt die zulässige EEG-Umlage für 2006 0,50 Cent/kWh (2005: 0,54 Cent/ kWh) und damit für Durchschnittsverbraucher nur noch 2,5 Prozent des Strompreises. Grund für die sinkenden Kosten sei, dass sich die Preise von Strom aus Erneuerbaren Energien und von herkömmlichen Energien wie Kohle und Gas kontinuierlich annäherten. Für die KWK-Abgabe ("Kraft-Wärme-Kopplung") sind keine Änderungen zu erwarten.
Am 15. Juli diesen Jahres hat der Bundestag ein neues Energiesteuergesetz beschlossen, das am ersten August in Kraft getreten ist. Damit wird die EU-Richtlinie RL 2003/96 in nationales Recht umgesetzt und die Stromsteuer zugunsten einer allgemein auf Energieerzeugnisse anzuwendende Energiesteuer umgewandelt. Änderungen in der Höhe der Besteuerung sind hierdurch in Deutschland aber nicht zu erwarten, da der deutsche Steuersatz auf elektrischen Strom über der von der EU-Kommission festgelegten Grenze liegt.
Die Konzessionsabgabe müssen die Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde entrichten, in der sie ansässig sind. Dafür erhalten sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Die Höhe dieser Abgabe, die sich nach der Größe der jeweiligen Gemeinde richtet, ist in dem entsprechenden Gesetz festgelegt.