Angaben zum Strompreis
Angaben zum Strompreis/Tarif
- Tarif
- Grundpreis
- Arbeitspreis
- Abschlagsbetrag
- Rechnungsbetrag
- Abschlagszahlungen / Fälligkeit
Wie viel Sie für ihren Strom zahlen müssen, bestimmt neben dem Verbrauch der Tarif. Er legt den verbrauchsunabhängigen Grundpreis und den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis fest, den Sie zahlen müssen. Der Name des Tarifs und die Preise müssen klar auf der Rechnung ausgewiesen sein. Sollte der Tarif und damit die Preise sich innerhalb des Abrechnungsjahres geändert haben, so findet sich auf der Rechnung eine entsprechende Tarifzuordnung zu den jeweiligen Abrechnungszeiträumen.
Von Grund- und Arbeitspreis sowie Ihrem Verbrauch hängt die Höhe der Stromrechnung ab. Mit dem Grundpreis deckt der Stromversorger seine Fixkosten. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Bei Privatkunden ist in der Regel die Umlage aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz und aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Preis enthalten. Bei Kunden von Sondertarifen müssen diese Angaben gesondert ausgewiesen werden, ebenso wie die Strom- und die Umsatzsteuer. Diese Bestandteile sind bei Gewerbekunden also nicht im Arbeitspreis enthalten, sondern als Extraposten auf der Rechnung aufgeführt.
Die Abschläge sind alle geleisteten Zahlungen, die in der Abrechnungsperiode an den Stromversorger geflossen sind. Der Gesamtbetrag für Lieferungen abzüglich der Abschlagsbeträge ergibt den Rechnungsbetrag. Trägt dieser ein Minus, haben Sie ein Guthaben beim Stromversorger, bekommen also Geld zurück und können auf niedrigere Abschläge im nächsten Jahr hoffen. Einen positiven Betrag müssen Sie nachzahlen.
Anhand des letzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Strompreise ermittelt dann der Stromversorger die Abschlagszahlungen für den kommenden Abrechnungszeitraum. Ebenfalls auf der Rechnung aufgeführt sind die Daten, zu denen der jeweilige Abschlag fällig wird.
Sonstige Angaben - Energiemix
- Netznutzungsentgelte
Ihr Stromanbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Herkunft seines Stroms auf der Endkundenrechnung auszuweisen. Dies muss im Vergleich zum Bundesdurchschnitt erfolgen. Dadurch können Sie nachvollziehen, zu wie viel Prozent der bezogene Strom aus Wasserkraft, Kohle oder Kernenergie gewonnen wurde. Dieser Energieträgermix ist schließlich für viele ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Stromanbieters.
Ebenfalls ausgewiesen werden muss der Anteil der Netznutzungsentgelte an den gesamten Stromkosten. Diese führt der Energieversorger an den jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung des übertragungsnetzes ab.(Stand: Dezember 2007)