Die Bedeutung des NAP
Für Deutschland hat die EU-Kommission ab 2008 eine Menge von maximal 453 Millionen Tonnen CO2 im Jahr genehmigt – 46 Mio. Tonnen weniger als bisher und 29 Mio. Tonnen weniger als im ersten Entwurf des BMU geplant. Außerdem hat sie verlangt, die Emissionsrechte gleichmäßig zu verteilen und keine Sonderrechte für bestimmte Anlagen zuzulassen. Die großzügige Zuteilung von Emissionsrechten an Kraftwerksneubauten, wie das von Vattenfall geplante Braunkohlekraftwerk Boxberg ist eine solche Sonderregelung, welche die EU-Kommission als staatliche Beihilfe und damit als indirekte Subvention werten könnte.
Das BMU hat daher beschlossen, die Ausstoßrechte für Kohlekraftwerke auf den niedrigeren Wert der Steinkohle zu drücken. Ausschlaggebend ist jetzt nicht mehr der Energieträger, sondern der Anlagentyp – und darin unterscheiden sich Braun- und Steinkohlekraftwerke nicht. Für die Verstromung gilt dann ein Richtwert für Gaskraftwerke von 365 Gramm CO2 je Kilowattstunde und für Kohlekraftwerke von 750 Gramm. Demnach würden auch die Braunkohlekraftwerke nur noch so viel Emissionsrechte bekommen wie Steinkohlekraftwerke – 750 Gramm pro kWh- obwohl auch neue und relativ emissionsarme Braunkohlekraftwerke durchschnittlich 50 Prozent mehr Kohlendioxid je Kilowattstunde erzeugen. Das liegt unter anderem an ihrem geringeren Wirkungsgrad sowie daran, dass ihre Abwärme - etwa durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - seltener genutzt wird. Sie müssten also neue Zertifikate zukaufen, um ihre bisherige Produktion mit den bisherigen Emissionswerten aufrecht zu erhalten. Da die Zertifikate aber im jetzigen Plan knapper bemessen sind und gleichzeitig die Nachfrage nach ihnen steigt, dürften sie sich verteuern und damit die Bilanz der Braunkohleverstromer verschlechtern. Genau dieser Effekt ist beim Emissionshandel auch gewollt.