Zweitarif: Nachtstrom für Heizung oder Warmwasser

Zweitarif: Nachtstrom für Heizung oder Warmwasser

Wer Nachtspeicheröfen oder eine Wärmepumpe hat, nutzt oft einen so genannten "Zweitarif". Das bedeutet, man hat zwei Zähler, einen für den Hochlasttarif (HT, Tagstrom) und einen für den Schwachlast- oder Niedertarif (NT, Nachtstrom). Der billigere Nachtstrom wird zum Heizen oder für die Warmwasserbereitung verwendet.

Dieses System wurde in den Siebziger Jahren ins Leben gerufen, um den riesigen Grundlastkraftwerken auch nachts, wenn normalerweise weniger Strom verbraucht wird, ihren Absatz zu sichern. Wenn der Stromverbrauch gleichmäßig über den Tag verteilt ist, kann das Stromnetz leichter stabil gehalten werden und die Großkraftwerke profitabel laufen. Diese Vorteile veranlassten die Stromkonzerne, damals noch nicht privatisiert, bei den Verbrauchern massiv für Nachtspeicheröfen zu werben und besonders günstige Zweitarife anzubieten. Nachtstrom war bis Ende letzten Jahres zudem steuerbegünstigt.

Inzwischen hat sich der Verbrauch tags und nachts angenähert – und den Stromanbietern sind ihre Zweitarifkunden zunehmend ein Klotz am Bein. Deshalb werden Zweitarife nur von den traditionellen Stromunternehmen angeboten, die zumeist gleichzeitig Netzbetreiber sind. In einem Netzgebiet wird es deshalb immer nur einen Zweitarifanbieter geben – und wenn sie schon einen solchen Vertrag haben, ist ein Wechsel daher leider nicht möglich bzw. in der Regel nicht sinnvoll. Aufgrund des hohen Stromverbrauchs der Nachtspeicher und des gleichzeitig sehr niedrigen Nachtstrompreises zahlt man selbst bei sehr preiswerten Eintarifen unterm Strich viel mehr, als im alten Zweitarif.

Nur wer etwas mehr Geld in den Umweltschutz investieren will, kann bei manchen Anbietern einen Zweitarif mit Ökostrom wählen. Allerdings sollte man sich nach einer Zertifizierung erkundigen, um sicher zu stellen, dass die Mehrkosten auch wirklich in die Förderung von ökologischen Erzeugungsanlagen fließen. Sonst sind sie nicht gerechtfertigt.

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