Die Netzentgelte und das Messwesen
Die Netzentgelte
Netzentgelte werden von den Netzbetreibern erhoben. Es sind Gebühren, die die Stromversorger dafür zahlen, dass sie ihren Strom durch die Netze eines Netzbetreibers leiten dürfen. Mit diesen Gebühren wird für die Instandhaltung und auch den Ausbau des Netzes gezahlt.
Formal sind Netzbetrieb und Stromversorgung getrennte Geschäftsbereiche. So soll sichergestellt werden, dass die Netzbetreiber anderen Stromanbietern genauso viel für die Netze berechnen wie den Anbietern aus dem eigenen Hause. Es behindert den Wettbewerb, wenn neue Stromanbieter überhöhte Gebühren für die Netznutzung zahlen müssen. Schließlich sind auch sie auf die vorhandenen Stromleitungen angewiesen. Außerdem werden die Stromkunden belastet, denn die Stromversorger stellen ihren Kunden die Netzgebühren in Rechnung.
Aus diesen Gründen müssen sich die Netzbetreiber die Netzentgelte vorab von der Bundesnetzagentur oder den zuständigen Landesbehörden genehmigen lassen. In den letzten Jahren wurden die Forderungen der Netzbetreiber fast immer gekürzt. 2007 mussten die Netzbetreiber Kürzungen von durchschnittlich 13 Prozent hinnehmen. Insgesamt lagen die Netzgebühren 2007 deutlich unter denen von vor zwei Jahren, wie eine Auswertung des Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zeigt.
Netzentgelte 2007 (Veränderungen gegenüber 2005 in %)
Datenquelle: VIK
Auffällig: Die Entgelte für die Hochspannungsnetze sind gestiegen. Der Verband der Netzbetreiber (VDN) führt dies auf die geänderte Kostenwälzungssystematik zurück. Das bedeutet, Kosten, die früher auf der Mittel- oder Niederspannungsebene veranschlagt wurden, werden nun in den Betrieb der Hochspannungsnetze eingerechnet. Damit verkleinert sich der Anteil der niedrigeren Spannungsebenen an den Netzkosten, der der Hochspannungsnetze steigt jedoch. Die Gebühren für die Hochspannungsnetze müssen alle zahlen – vom großen Industriebetrieb, der seinen Strom direkt aus dem Hochspannungsnetz bezieht, bis zum Privathaushalt, der auf der niedrigsten Spannungsebene ans Netz angeschlossen ist. Also werden die Netzkosten nach der neuen Systematik insgesamt von mehr Schultern getragen – für die Privatkunden eine gute, für Großkunden eine schlechte Nachricht.
Tatsächlich sind von April 2006 bis April 2007 die durchschnittlichen Stromnetzentgelte für Haushaltskunden um einen Cent auf jetzt 6,3 Cent/kWh gesunken – so steht es im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Doch die Strompreise stiegen trotzdem – um durchschnittlich rund 6 Prozent im gleichen Zeitraum. Damit konnten die gesunkenen Netzentgelte zwar den Preisanstieg dämpfen, führten aber keineswegs zu einer Preisreduzierung. Dafür hat sich ihr Anteil am Endpreis für Haushaltskunden von ca. 38,6 Prozent auf ca. 31,5 Prozent verringert – weil andere Bestandteile des Strompreises gewachsen sind. Das war letztes Jahr vor allem die Mehrwertsteuer.
Messwesen
Im Rahmen des Klima-Aktionsplans der Bundesregierung soll auch das Messwesen liberalisiert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich davon vor allem, dass möglichst viele Privathaushalte mit elektronischen Stromzählern ausgerüstet werden. Diese Zähler zeigen den aktuellen Stromverbrauch stundengenau an und sollen auf diese Weise Verbrauchern die Kontrolle über ihren Stromverbrauch erleichtern. Außerdem wird damit eine monatliche Abrechnung möglich, wie sie heute schon bei Telekommunikationsdienstleistungen möglich ist.
Die Kosten dafür veranschlagt das Ministerium auf bis zu 5 Milliarden Euro. Einzelne Stromversorger bauen bereits bei ihren Kunden solche Zähler ein. Dies wird sich aber nicht wesentlich auf die Strompreise auswirken – schließlich ist der Anteil der Entgelte für Messung, Ablesung, Abrechnung sowie Inkasso am Strompreis insgesamt gering.