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Die Steuern und Abgaben


Die Steuern
Die gewichtigste Steuer auf den Stromverbrauch ist die Mehrwertsteuer, die inzwischen 19 Prozent beträgt. Ihre Erhöhung zum 1.1.2007 um drei Prozent war ein wesentlicher Grund für den Strompreisanstieg vor einem Jahr. Die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, beträgt regulär 2,05 Cent/kWh. Sie hat sich in den letzten Jahren nicht verändert. Bestimmte energieintensive Gewerbe bekommen eine Ermäßigung, etwa Fabriken, elektrisch betriebene Verkehrsmittel oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Privatverbraucher dagegen zahlen immer den vollen Satz.

Anteil der verschiedenen Steuern am Staatsanteil

eigene Darstellung, ohne Konzessionsabgaben

EEG- und KWK-Umlage
Die Umlagen nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) und dem "Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-G) fallen je nach der Menge des eingespeisten Stroms unterschiedlich hoch aus. Auch hier gibt es Vergünstigungen für energieintensive Betriebe. Die angegebenen Werte betreffen Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh/Jahr. Die Umlagen für Strom aus Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung werden vom Netzbetreiber erhoben, der den EEG- und KWK-Strom aufnehmen und gemäß der gesetzlich festgelegten Preise vergüten muss.

Ein wirklicher Preistreiber sind die Umlagen jedenfalls nicht. Nach Angaben des Verbands der Netzbetreiber (VDN) wird die KWK-Umlage für 2008 voraussichtlich 0,2 Cent/kWh betragen, nachdem sie dieses Jahr bei 0,29 Cent/kWh lag. Die zulässige EEG-Umlage liegt laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) für 2007 bei rund 0,7 Cent/kWh, im nächsten Jahr wird sie schätzungsweise um etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde ansteigen. Zum Vergleich: 2006 lag sie noch bei 0,5 Cent/kWh. Dies ist auf den steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland zurückzuführen. Er beträgt mittlerweile 16 Prozent – für 2008 erwartet der VDN, dass über 17 Prozent des Stroms hierzulande aus erneuerbaren Quellen stammen wird.

EEG wie KWK-G werden im kommenden Jahr neu gefasst. Im EEG werden nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss die Vergütungssätze für Strom aus Windkraft an Land und vor allem Photovoltaik sinken. Für Strom aus Windparks vor der Küste soll es dagegen mehr geben als bisher. Da über diese Änderungen voraussichtlich im Bundestag noch verhandelt wird, ist noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen sie auf die Höhe der Umlage haben werden.

Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe müssen die Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde entrichten, in der sie ansässig sind. Dafür erhalten sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb ihrer Leitungen. Die Höhe dieser Abgabe, die sich nach der Größe der jeweiligen Gemeinde richtet, ist gesetzlich festgelegt.

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