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Der Energieausweis
Der Energieausweis
Ist Ihr Eigenheim ein Energiefresser oder liegt es im grünen Bereich? Darüber gibt der Energieausweis Auskunft. Grundlage ist die Energieeinsparverdordnung (EnEV 2007). Für Neubauten ist der Ausweis schon vor dem 01. Juli 2008 Pflicht gewesen, und auch Hausbesitzer, die ihr Haus verkaufen wollen, mussten schon länger den Energieausweis vorlegen können. Achtung: Wenn Sie ein Haus kaufen wollen, müssen Sie selbst nach dem Energieausweis fragen. Der Verkäufer muss ihn nicht unaufgefordert vorlegen.
Seit dem 1. Juli 2008 fallen jetzt auch Gebäude unter die Ausweispflicht, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind. Hausbesitzer, die ihr Haus erst 1966 fertig gestellt haben, brauchen den Ausweis dann ab dem 1. Januar 2009. Wer den Energieausweis nicht vorlegen kann, riskiert Bußgelder. Eine Kontrolle gibt es zwar nicht, aber wer ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, muss den Energieausweis vorlegen können. Ausnahme: Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche braucht man auch weiterhin keinen Energieausweis.
Ist Ihr Eigenheim ein Energiefresser oder liegt es im grünen Bereich? Darüber gibt der Energieausweis Auskunft. Grundlage ist die Energieeinsparverdordnung (EnEV 2007). Für Neubauten ist der Ausweis schon vor dem 01. Juli 2008 Pflicht gewesen, und auch Hausbesitzer, die ihr Haus verkaufen wollen, mussten schon länger den Energieausweis vorlegen können. Achtung: Wenn Sie ein Haus kaufen wollen, müssen Sie selbst nach dem Energieausweis fragen. Der Verkäufer muss ihn nicht unaufgefordert vorlegen.
Seit dem 1. Juli 2008 fallen jetzt auch Gebäude unter die Ausweispflicht, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind. Hausbesitzer, die ihr Haus erst 1966 fertig gestellt haben, brauchen den Ausweis dann ab dem 1. Januar 2009. Wer den Energieausweis nicht vorlegen kann, riskiert Bußgelder. Eine Kontrolle gibt es zwar nicht, aber wer ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, muss den Energieausweis vorlegen können. Ausnahme: Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche braucht man auch weiterhin keinen Energieausweis.