Die zwei Arten des Ausweises
Die zwei Arten des Ausweises
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen standardisierten Ausweis geschaffen, den es in zwei Ausführungen gibt. Man unterscheidet den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Bis zum 30. September sieht das Gesetz eine Wahlfreiheit vor. Danach müssen Besitzer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen einen bedarfsbasierten Energieausweis vorlegen können, die den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt haben.
Einen verbrauchsbasierten Energieausweis dürfen diese Hausbesitzer nur dann vorlegen, wenn das Gebäude mindestens die Vorschriften der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Alle anderen Hausbesitzer dürfen einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Einfach ist die Sache für Bauherren: Sie brauchen ohnehin des bedarfsorientierten Energieausweis. Der Energieausweis gilt 10 Jahre lang.
Der bedarfsbasierte Energieausweis oder Bedarfsausweis gibt den jährlichen Gesamtbedarf eines Gebäudes an Primärenergie an. Dabei zählt nicht nur die Energie, die man braucht, um das Gebäude zu heizen oder zu kühlen, beziehungsweise Warmwasser zu bereiten. Auch die Gewinnung und Verteilung der Energie geht in die Berechnung ein. Das bedeutet, dass der Energiebedarf eines Hauses besser wird, je mehr sein Besitzer in alternative Energien investiert, in Energie aus Sonne, Erdwärme und Biomasse.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis oder Verbrauchsausweis gibt die Energiemenge an, die seine Bewohner in den vergangenen drei Jahren zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verbraucht haben. Dabei sind Phasen von Leerstand angemessen zu berücksichtigen, heißt es in den Bestimmungen. Der Nachteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Heizen frostfeste Bewohner auch in kalten Wintern wenig, dann fällt die Energiebilanz freundlicher aus als sie eigentlich ist.
Beide Varianten des Energieausweises müssen Angaben über Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen standardisierten Ausweis geschaffen, den es in zwei Ausführungen gibt. Man unterscheidet den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Bis zum 30. September sieht das Gesetz eine Wahlfreiheit vor. Danach müssen Besitzer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen einen bedarfsbasierten Energieausweis vorlegen können, die den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt haben.
Einen verbrauchsbasierten Energieausweis dürfen diese Hausbesitzer nur dann vorlegen, wenn das Gebäude mindestens die Vorschriften der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Alle anderen Hausbesitzer dürfen einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Einfach ist die Sache für Bauherren: Sie brauchen ohnehin des bedarfsorientierten Energieausweis. Der Energieausweis gilt 10 Jahre lang.
Der bedarfsbasierte Energieausweis oder Bedarfsausweis gibt den jährlichen Gesamtbedarf eines Gebäudes an Primärenergie an. Dabei zählt nicht nur die Energie, die man braucht, um das Gebäude zu heizen oder zu kühlen, beziehungsweise Warmwasser zu bereiten. Auch die Gewinnung und Verteilung der Energie geht in die Berechnung ein. Das bedeutet, dass der Energiebedarf eines Hauses besser wird, je mehr sein Besitzer in alternative Energien investiert, in Energie aus Sonne, Erdwärme und Biomasse.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis oder Verbrauchsausweis gibt die Energiemenge an, die seine Bewohner in den vergangenen drei Jahren zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verbraucht haben. Dabei sind Phasen von Leerstand angemessen zu berücksichtigen, heißt es in den Bestimmungen. Der Nachteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Heizen frostfeste Bewohner auch in kalten Wintern wenig, dann fällt die Energiebilanz freundlicher aus als sie eigentlich ist.
Beide Varianten des Energieausweises müssen Angaben über Modernisierungsempfehlungen enthalten.