Fragen und Antworten
Sie haben Fragen zum Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters? Hier sind die Antworten. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, erreichen Sie uns jederzeit unter der E-Mail-Adresse stromtipp@portalhaus.de.
1. Fragen zum Verlauf des Strom- und Gastarifwechsels
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Strom- und Gastarifwechsel über Stromtipp.de ist kostenlos.
Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?
Der Wechsel ist einfach: Zunächst geben Sie Ihre PLZ und Ihren Strom- bzw. Gasverbrauch in den Stromrechner ein. Danach wird eine Liste der günstigsten Tarife aus Ihrer Region angezeigt, aus der Sie sich Ihren Wunschtarif auswählen. Nach der Tarifauswahl werden Sie zur Anmeldeseite weitergeleitet. Dort können Sie Ihren neuen Strom- und Gasvertrag direkt online abschliessen. Danach bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben des neuen Versorgers. Solange Sie dies nicht haben, ist auch der Wechsel nicht vollzogen.
Wie wird der Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden umgerechnet?
Verbrauchtes Gasvolumen in m3 multipliziert mit dem Brennwert multipliziert mit der Zustandszahl = Verbrauchtes Volumen in kWh.
Verbrauchtes Gasvolumen in m3 multipliziert mit 10 = Verbrauchtes Volumen in kWh.
Hinweis: Ein Wechsel des Gasanbieters verändert weder den Brennwert noch die Zustandszahl.
Wer kündigt den alten Vertrag?
Ihren bisherigen Stromliefervertrag kündigt der neue Anbieter. Im Wechselprozeß ist dies ein automatischer Vorgang. Sie sollten jedoch Bearbeitungszeiten beim neuen Anbieter beachten. Dieser benötigt teilweise ein paar Tage um Ihren Wechselantrag zu bearbeiten.
Sollte Ihre Kündigungsfrist in weniger als 14 Tage ablaufen, empfehlen wir Ihnen den Vertrag beim bisherigen Anbieter selber zu kündigen. Vermerken Sie dies dann im Wechselprozeß. So stellen Sie sicher, dass keine Fristen überschritten werden und der Wechsel nicht scheitert.
Möchten Sie ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen - zum Beispiel, weil Ihr bisheriger Strom- oder Gasanbieter die Preise erhöhen wird - sollten Sie auf jeden Fall direkt dort kündigen.
Seit dem 01. Oktober 2016 können neue Online-Verträge auch Online - also z.B. per E-Mail - gekündigt werden. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt die Regelung nicht. In diesem Fall sollten Sie schriftlich per Briefpost, ggf. sogar per Einschreiben, kündigen.
Wie lange dauert der Wechsel?
Seit dem 1. April 2012 können Verbraucher ihren Stromanbieter schneller wechseln. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass der Wechsel innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein muss. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der neue Strom- oder Gasanbieter den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat.
Anders als bisher ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Strom- oder Gaslieferung kann ab April an jedem beliebigen Wochentag beginnen.
Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Ja. Als Privatkunde können Sie auch nach bereits erfolgter Unterzeichnung innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, indem Sie den Widerruf schriftlich an den neuen Anbieter senden.
Was ist bei Umzug/Neueinzug zu beachten?
Wenn Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug für einen Stromanbieter entscheiden, kann die Belieferung direkt durch den neuen Anbieter erfolgen, ohne das der Grundversorger eine Zwischenversorgung vornehmen muss.
Weitere Hinweise zum Thema "Umzug" und was Sie noch beachten sollten, finden Sie hier.
Was passiert, wenn der neue Versorger in der Zeit des Wechsels die Preise erhöht?
Welche Daten werden beim Wechsel benötigt?
Neben Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung wird die Zählernummer sowie Ihre derzeitige Kundennummer benötigt. Wenn Sie Ihre Daten nicht online eingeben möchten, können Sie sich auch den Vertrag ausdrucken und uns portofrei zuschicken.
Wo finde ich Stromzähler bzw. Zählernummer?
Der Stromzähler ist entweder direkt in der Wohnung oder aber im Treppenhaus oder Keller untergebracht. Wenn Sie den Zähler nicht selbst finden können, fragen Sie beim Vermieter oder Hausmeister nach. Die Zählernummer finden Sie auf dem Stromzähler oder auf Ihrer Stromrechnung. Sollten Sie keinen eigenen Stromzähler besitzen und deshalb auch nicht selbst wechseln können, sprechen Sie den Vermieter auf einen Stromanbieterwechsel an.
Nein. Es gibt eine Versorgungspflicht für Energieversorger, die im Energiewirtschaftsgesetz verankert ist. Sollte Ihr neuer Stromanbieter also z.B. wg. Insolvenz nicht mehr in Lage sein, Sie mit Strom zu versorgen, springt Ihr regionaler Stromversorger ohne Ausfallzeit sofort ein. Sie brauchen sich über einen Stromausfall also keine Sorgen zu machen.
Sind bei einem Wechsel technische änderungen nötig?
Nein, weder am Stromzähler noch an der Stromzuführung müssen änderungen vorgenommen werden.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Privat- und Gewerbekunden?
2. Fragen zu Unterschieden bei den Stromtarifen
Grundsätzlich bieten Strom- und Gasanbieter zwei Varianten von Prämien- oder Bonuszahlungen an. Die häufigste Art ist eine Prämie oder Bonus, die am Ende des ersten Belieferungsjahres verrechnet oder ausgezahlt wird. Stromanbieter nennen diese bspw. Treu-Bonus oder Neukunden-Rabatt.
Die zweite Variante ist eine Prämie oder Bonus, die wenige Wochen nach Beginn der Belieferung ausgezahlt wird. Häufig unter der Bezeichnung "Sofort-Bonus" zu finden.
Wichtig für Stromkunden, die innerhalb des ersten Belieferungsjahres einen Umzug planen: für viele Bonuszahlungen sind 12 Monate Belieferungszeit Voraussetzung. Wenn Sie bei Vertragsschluss bereits wissen, dass Sie demnächst umziehen, sollten Sie derartige Boni nicht einkalkulieren. Mehr Informationen zum Thema Umzug finden Sie hier.
Strompaket bzw. Paket-Tarif– was ist das?
Mit einem Strompaket erwirbt der Kunde eine feste Strommenge von seinem Versorger. Diese Pakete sind meistens sehr günstig. Dem Versorger entfallen Verwaltungs- und Inkassokosten, der Aufwand ist für ihn viel geringer. Oftmals sind diese Angebote mit Vorauskasse kombiniert. Doch das rechnet sich für den Kunden nur dann, wenn dieser seinen Verbrauch ziemlich genau einschätzen kann: Nicht genutzte Kilowattstunden werden nicht vergütet, liegt der Verbrauch höher, ist der zusätzliche Strom teuer. Eine Abweichung im Verbrauch um die zehn Prozent ist meist okay, das Angebot ist immer noch günstiger.
Bei einem Vorauskasse-Tarif zahlen Sie Ihre gesamte jährliche Stromrechnung zu Beginn des Vertrages. Oft sind diese Tarife mit Strompaketen verbunden, was den Verwaltungsaufwand für den Versorger reduziert. Daher sind diese Tarife meist sehr günstig. Der Nachteil: Geht der Stromanbieter bankrott ist das Geld mit ziemlicher Sicherheit dahin. Auch muss man das Geld erstmal haben, denn bei einer vierköpfigen Familie können das schnell 800 Euro sein. Auch wenn Vorauskasse in anderen Branchen längst etabliert ist – beispielsweise bei der Autoversicherung - sollten Kunden die damit verbundenen Risiken meiden und Tarife mit monatlicher Zahlungsweise wählen.
Sonderabschläge – was ist das?
Sonderabschläge sind sozusagen „Vorauskasse light“. Bei Vertragsabschluss werden einmalig Beträge zwischen 50 und 200 Euro fällig. Dafür sinkt der Arbeitspreis des Stroms. Dieser zinslose Kredit, den Sie dem Versorger geben, wird am Ende des Vertrages oder mit der ersten Stromrechnung verrechnet. Je höher der Sonderabschlag ist, desto höher ist auch der Rabatt auf den Strompreis. Tarife, die Sie über unsere Tarifrechner abschliessen können, beinhalten keine Sonderabschläge. Für größere Gewerbekunden können individuell Regelungen über Abschlagszahlungen vereinbart werden. Interessant ist dies bspw. für Bonitäts-schwache Kunden, die ohne eine Abschlagszahlungen keine günstigen Tarife erhalten würden.
3. Sonstige Fragen
Preisangaben: Brutto- oder Nettopreise?
Was bedeutet "Grundversorgung"?
Der Grundversorger ist der Energielieferant, der in einer Region die meisten Haushaltskunden hat. Das sind in aller Regel die Stadtwerke oder Großkonzerne. Der Grundversorger ist für die technischen Einrichtungen wie beispielsweise den Stromzähler zuständig. Er muss auch auf jeden Fall Strom liefern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Niemand kann also ohne Strom dastehen. Der Grundversorger liefert Strom im ersten Moment zu sogenannten Grundversorgertarif, beispielsweise nach einem Umzug. Meist ist dieser Tarif sehr teuer, er hat jedoch auch sein Gutes: Er ist monatlich zu kündigen.
Schwierig. In der Regel müssen Sie auf einen Ein-Tarif-Zähler umstellen. Dies muss in der Regel durch den Grundversorger erfolgen. Sie sollten vorab kalkulieren, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt: Kilowattstunden und gesamte Stromkosten addieren, dann über den Stromtarifrechner mit Alternativen vergleichen.
Kann ich als Besitzer einer Wärmepumpe den Lieferanten wechseln?
Für Besitzer einer Wärmepumpe ist der Wechsel aus technischen Gründen nicht immer möglich. Um zu prüfen, ob sie Strom für die Wärmepumpe von einem anderen Anbieter beziehen können, ist die Art der Stromversorgung für die Wärmepumpe wichtig. Hier gibt es zwei Fälle:
a. Die Wärmepumpe wird permanent mit Strom versorgt. Hier ist ein Wechsel möglich
b. Die Wärmepumpe kann zu Zeiten hohen Stromverbrauches vom Anbieter ferngesteuert ab- und wieder angeschaltet werden. Diese Technik beherrscht nur der Grundversorger, ein Wechsel ist also nicht möglich.
Im zweiten Fall kann noch geprüft werden, ob die Wärmepumpe einen eigenen Zähler hat. Dann kann zumindest mit dem normalen Haushaltsstrom gewechselt werden.