Strom abgestellt – was tun?
Es passiert häufiger als man denkt: Jährlich werden vielen Bundesbürgern Strom, Gas oder Wasser abgestellt. Was tun? Wir fragten die Rechtsexpertin Anne Kronzucker von der D.A.S Rechtsschutzversicherung.
Kronzucker: Das darf nicht so einfach passieren, hier gibt es klare Regeln. Zwischen dem Stromversorger und dem Hauseigentümer oder dem Mieter besteht ein Kaufvertrag über den Bezug von Strom. Zahlt der Kunde die entsprechende Rechnung nicht, kann der Stromversorger zwar die Lieferung nach seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, den „Versorgungsbedingungen“, einstellen, aber nicht ohne entsprechende Vorwarnung. Der säumige Kunde muss eine Mahnung erhalten haben, die Versorgungseinstellung muss ankündigt worden und eine bestimmte Frist verstrichen sein. Reagiert der Kunde weder auf Mahnung noch auf Sperrandrohungen, gilt eine gewisse Vorlaufzeit, ehe er endgültig im Dunkeln sitzt.
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Kronzucker: Zudem ist das Verhältnismäßig-keitsgebot zu beachten: So sind vor jeder Liefersperre die Folgen für den Betroffenen, zum Beispiel Senioren, Familien mit Kleinkindern, zu bedenken, die individuellen Umstände sowie die Witterungsverhältnisse. Im Winter darf beispielsweise die Heizung nicht wegen geringfügiger Zahlungsrückstände einfach abgedreht werden. Die detaillierten Bedingungen für einen Lieferstopp sind in der Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) aufgelistet.
Stromtipp.de: Mir wird der Strom abgestellt. Unabhängig von dem Grund dafür: Was würden Sie mir raten?
Kronzucker: In jedem Fall sollten Sie bei einer drohenden Liefersperre sofort reagieren und Kontakt mit dem Versorgungsunternehmen aufnehmen. Zudem ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Vertrag des Anbieters empfehlenswert.
Stromtipp.de: Angenommen, ich könnte wirklich nicht zahlen – was dann?
Kronzucker: Wer zahlungsunfähig ist, sollte sich umgehend bei Eingang einer Mahnung an das Sozialamt wenden.
Stromtipp.de: Was raten Sie Kunden, die immer pünktlich ihre Rechnungen an den Vermieter gezahlt haben, der sie aber nicht weitergab? Der Stromlieferant bekommt kein Geld und stellt den Strom ab.
Kronzucker: Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann die Zahlung noch ausstehender Nebenkosten zurückhalten, bei drohendem Stromstopp, beispielsweise im Winter, eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent geltend machen oder den Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, den Versorger selbst zu kontaktieren und die zurückbehaltene Vorauszahlung direkt an ihn zu zahlen, solange der Vermieter die Zahlungen nicht weiterleitet. Die Miete selbst ist weiterhin an den Vermieter zu bezahlen.
Stromtipp.de: Und wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt?
Kronzucker: Zahlt der Mieter seine Miete nicht, ist der Vermieter im laufenden Mietverhältnis nach Meinung vieler Gerichte dennoch nicht berechtigt, den Mietern bei den Energie- und Versorgungsleistungen "den Hahn zuzudrehen". Er darf die Weiterleitung der von ihm bezogenen Leistungen also in der Regel nicht unterbinden. Dennoch ist die Rechtslage strittig und die Gerichte urteilen oft unterschiedlich.