Daten & Fakten
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In Deutschland ist die Deponierung von Abfällen grundsätzlich nicht gestattet. Um also CO2 lagern zu können, sind zunächst noch rechtliche Fragen zu klären. Von der Europäischen Kommission wurden bereits Richtlinien zum gesamten Verfahren, insbesondere jedoch zur Lagerung, herausgegeben. Jede Speicherstätte bedarf einer Genehmigung, die von den Mitgliedsstaaten erteilt werden soll. Hierbei wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen.
Dazu gibt es Regelungen zur Überwachung, wie Berichtspflichten, Inspektionen und Ähnliches. Auch soll der Betreiber nicht zeitlich grenzenlos für die Lagerstätte haften. Nach Ende der Einspeisung soll die Verantwortlichkeit nach einigen Jahren an den Staat übergehen. In der Startphase wird es außerdem finanzielle Beihilfen geben. Eine Pflicht zur Nutzung der Abscheidungs-Technik soll es Stand heute indes nicht geben.
30.047 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 wurden weltweit im Jahr 2006 ausgeschieden. Tendenz steigend. CO2 ist – in geringer Konzentration – ein natürlicher Bestandteil der Erdatmosphäre. Die Konzentration steigt allerdings seit einiger Zeit jährlich um zwei ppm (parts per million) auf einen Gesamtwert von derzeit 385 ppm. Das bedeutet einen Anteil von 0,04 % an der Luft. Vor Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert lag dieser Wert über mindestens 650.000 Jahre hinweg bei 280 ppm.
Seit dem 30. Juni 2008 läuft ein erster Test, in dem abgeschiedenes CO2 in den Erdboden geleitet und in seinem Verhalten beobachtet wird.
Die Kraftwerke mit dem höchsten CO2-Ausstoß, nämlich zwischen 790 und 1230 Gramm pro Kilowattstunde, sind die Kohlekraftwerke. Die Kohlevorkommen weltweit sind allerdings begrenzt, die derzeit förderfähigen Reserven können Schätzungen zufolge noch für etwa 206 Jahre den Bedarf decken – bei gleichbleibendem Verbrauch.
Der Anteil von CO2 in der Luft beträgt ca. 0,04%. Eine direkte Gefahr besteht für den Menschen ab 5%. Dieser Wert wird bei gleichbleibendem Anstieg in ca. 25.000 Jahren erreicht.
CCS-Ready ist der Begriff, mit dem sich ein Kraftwerk schmücken darf, wenn die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Abscheidungssystems gegeben sind. Voraussetzungen bedeutet, dass in Kraftwerksnähe genug Bauland für den Bau der Anlage vorhanden ist. Außerdem muss ein Zugang zum Speicher, etwa mittels einer Pipeline, gegeben sein, wenn das Kraftwerk nicht direkt an der Speicherstätte errichtet wurde. Ein Nachweis über tatsächlich vorhandene Speicherkapazitäten muss erbracht sein.
Hauptverursacher des CO2-Ausstoßes ist der Mensch. Zunehmende Industrialisierung und Abholzung der Wälder sorgen für einen steten Anstieg. Ein mittelgroßer Baum kann, so die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., pro Tag etwa sechs Kilogramm CO2 mittels Photosynthese in Traubenzucker und Sauerstoff umwandeln und das CO2 dabei im Baum speichern.
ch
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