Wer steckt dahinter?
Verbund- und Inselnetz
In Deutschland ist das hauptsächlich genutzte Stromnetz ein Verbundnetz. Die weitaus meisten Erzeuger und Verbraucher von Strom sind über die verschiedenen Spannungsebenen in einem Netz miteinander verbunden. Das hat Vorteile, denn so können Über- oder Unterkapazitäten besser abgefangen und ausgeglichen werden. Die Leistung der Kraftwerke wird besser genutzt, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke laufen müssen. Außerdem können die Kraftwerke an Standorten errichtet werden, die für die Energieproduktion günstig sind, statt am Ort des Verbrauchs. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betriebszuverlässigkeit des Netzes gesteigert wird, weil der Ausfall einzelner Kraftwerke so keine Auswirkung auf die gesamte Stromversorgung hat.
In Inselnetzen wird ein kleines Gebiet von häufig nur einem oder wenigen Kraftwerken versorgt, ohne an ein größeres Netz angeschlossen zu sein. Inselnetze finden sich z.B. in Gegenden, die weit von der allgemeinen Stromversorgung entfernt liegen, auf tatsächlichen Inseln oder auch in kleinen Staaten, die aus politischen Gründen keinen Verbund mit dem Stromnetz ihrer Nachbarländer eingehen wollen oder können. Als Deutschland noch geteilt war, wurde West-Berlin über ein Inselnetz versorgt. Die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Netze ist im Vergleich zu Verbundnetzen deutlich höher, Spannungsschwankungen können auftreten, und das Bereithalten von Stromreserven verursacht ebenfalls hohe Kosten.
Die Netzbetreiber
Vier Netzbetreiber sind in Deutschland für den Höchstspannungsbereich verantwortlich: EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall. Sie sind im Verband der Netzbetreiber (VDN) organisiert. Der Anteil dieser vier Betreiber am gesamten deutschen Stromnetz beträgt 95%, auf Höchst- und Hochspannungsebene sind es 100%. Für die Bereitstellung der Netze erhalten die Betreiber ein Nutzungsentgelt von den Verbrauchern. Die Höhe dieses Entgelts setzt die Bundesnetzagentur fest. Es beträgt etwa ein Drittel des Strompreises, den der Verbraucher bezahlt. Im Jahr 2006 wurde aus diesen Geldern etwa 2,6 Milliarden Euro in das Stromnetz investiert. Ein Stromanbieter muss dem Netzbetreiber ein Entgelt für die Lieferung des Stroms bezahlen, die sogenannte „Durchleitungsgebühr“.