KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Bauherren und Wohneigentümern, die sich beim Bau oder der Sanierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung nach den energetischen Vorgaben der Energiesparverordnung (EnEv) richten, ein umfangreiches Kreditprogramm an, auf das sie zurückgreifen können.
Mit der EnEv 2009 treten ab dem 1.Oktober 2009 neue energetische Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen für Deutschland in Kraft, die gleichzeitig die rechtliche Grundlage für das KfW-Förderprogramm bilden. Deshalb gelten auch hier ab dem 1. Oktober neue Förderrichtlinien.
Die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben zum 1.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das KfW-Effizienzhaus. Das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses definiert sich einerseits durch den Jahres-Primärenergiebedarf und andererseits durch den Transmissionswärmeverlust (Wärmeverlust über die Gebäudehülle), gemessen an den in der EnEV festgelegten, maximal zulässigen Werten. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich: Ein KfW-Effizienzhaus 70 darf zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten entsprechenden Neubaus benötigen.
Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstufen KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009, siehe Grafik 1 auf der nächsten Seite.
Neu hinzukommen im Oktober zusätzliche Förderstufen. Die derzeitigen energetischen Förderniveaus werden auch nach dem 1.10.2009 zu den heutigen Sätzen gefördert. Ein Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) wird nun zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) und weiterhin in der Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent gefördert oder alternativ mit einem Zuschuss von 17,5 Prozent.
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