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KfW Förderprogramm „Energieeffizientes Sanieren“


Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bei der Kreditlaufzeit kann von zwischen 10, 20 oder 30 Jahren gewählt werden. Die Tilgungsfreijahre liegen zwischen einem und fünf Jahren, je nach Länge der Laufzeit. Der Kredit kann als Ganzes oder in Teilbeträgen abgerufen werden.

Die Zinssätze richten sich nach den jeweils aktuell geltenden Zinssätzen. Sie sind im Vergleich zu vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen der Finanzdienstleister ziemlich niedrig und die Vertragsmodalitäten sind moderat. Der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit fest, danach unterbreitet die KfW ein neues Angebot auf Basis der dann aktuellen Marktzinsen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Kreditnehmer möglich.

Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze der KfW-Förderprogramme können Sie unter der Fax-Nr. (069) 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw.de (Suchwort: Konditionenübersicht) abrufen.
 
KfW Förderprogramm „Energieeffizientes Sanieren“
 
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des Förderprogramms "Energieeffizient sanieren". Die KfW stellt hierzu sowohl Darlehen als auch anders geartete Kredite, Zulagen/Zuschüsse oder Sonderförderungen bereit. Förderungsfähig sind ab dem 1. Oktober die Sanierung bestehender Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus 100 bzw. KfW-Effizienzhaus 115 oder aber Einzelmaßnahmen und freie „Einzelmaßnahmenkombinationen“. Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 wird in einer Übergangsphase zeitlich befristet angeboten, voraussichtlich bis zum 30.06.2010.
 
Förderungsfähige Einzelmaßnahmen sind die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches, der obersten Geschossdecke oder von erdberührten Wand- oder Bodenflächen beheizter Räume bzw. Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und der Kellerdecke zum kalten Keller. Daneben werden die Erneuerung der Fenster, der Einbau einer Lüftungsanlage und der Austausch der Heizung gefördert.
Sonderförderungen werden durch Zuschüsse gewährt und betreffen die Kosten der Baubegleitung, den Austausch der Nachtspeicherheizungen oder die Heizungsoptimierung.
 
Die maximale Fördersumme bei der Sanierung zu einem „KfW-Effizienzhaus“ beträgt 75.000 Euro, für Einzelmaßnahmen 50.000 Euro. Neben zinsgünstigen Krediten besteht auch die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss bis zu 12,5 Prozent der Darlehenssumme zu beantragen. Für die Kreditlaufzeit und Zinssätze gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Förderprogramm „Energieeffizientes Bauen“.
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