Grüner Strom Label
Grüner Strom Label
Grüner Strom Label
ökostrom-Tarife mit dem Grüner Strom Label-Zertifikat sind ausschließlich aus regenerativen Energiequellen erzeugtem Strom zusammengesetzt. Analog zu den Bestimmungen des Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG) wird ökostrom als Strom definiert, der aus Solarstrahlung, Wind- und Wasserkraft, Biomasse (im Rahmen der in der Biomasseverordnung definierten Begrenzungen), Klärgas (nicht jedoch Deponiegas) und geothermischen Quellen erzeugt wird.
Der mit dem Grüner Strom Label-Zertifikat ausgezeichnete Stromanbieter muss zudem den zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien zudem mit einem festen Betrag je verkaufter Kilowattstunde fördern. Im Privatkundengeschäft liegt der Mindestförderbetrag bei einem Cent je verkaufter Kilowattstunde, bei Kunden mit einem Verbrauch zwischen 20.000 und 100.000 Kilowattstunden pro Jahr pauschal bei mindestens 200 Euro pro Jahr. Bei Gewerbekunden ab 100.000 Kilowattstunden pro Jahr beträgt der Mindestförderbetrag 0,2 Cent je kWh. Mit dieser Abgabe konnten über 1000 Erneuerbare-Energien-Projekte mitfinanziert werden.
Unternehmen, die selbst Atomkraftwerke betreiben, beziehungsweise an einem solchen direkt beteiligt sind, erhalten das grüner Strom Label nicht. Auch RECS-Zertifikate sind als Nachweis der Lieferverpflichtung beim Grüner Strom Label nicht zugelassen.
Bewertung: Bei Grüner Strom Label-zertifiziertem ökostrom wird der Verbraucher in jedem Fall mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. Zudem haben die Zertifikate einen nachweisbaren Umwelteffekt, indem garantierte Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte getätigt werden.