Die Landesgewerbeanstalt Bayern
Die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) ist eine teilprivatisierte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg und mehr als 30 Standorten in Deutschland und weltweit. Sie definiert ökostrom nach den Festlegungen im EEG und vergibt zwei verschiedene ökostrom-Zertifikate: ökostrom „regenerativ“ und ökostrom „effektiv“. Ob die Kriterien eingehalten werden, wird druch eine unabhängige Sachverständige der LGA überprüft.
öko-Strom Regenerativ
Das ökostrom „regenerativ“- Zertifikat erhalten Stromanbieter, wenn das angebotene Stromprodukt aus regenerativen Energien gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erzeugt wird und Investitionen in neue Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien getätigt werden. Die geforderte Höhe der Investitionen richtet sich nach einer Marktprognose, die auf eine ausreichende ökostrom-Versorgung der Bevölkerung zielt.
öko-Strom Effektiv
Das ökostrom „effektiv“-Zertifikat erhalten Stromanbieter, wenn das angebotene Stromprodukt mindestens zu 25 Prozent aus regenerativen Energiequellen gewonnen wurde und der Rest in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde. Auch hier müssen die Anbieter eine bestimmte Summe in den Ausbau regenerativer Energiequellen investieren, die sich nach der schon erwähnten Marktprognose richtet.
Investitionen nach einer solchen Marktprognose haben nur einen geringen nachhaltigen Umwelteffekt, da der sich die Höhe der Investitionen an der Versorgungssicherheit beziehungsweise an der Nachfrage nach ökostrom ausrichtet und nicht nach aktiv zu fördernden ökologischen Ziel.
Bewertung: RECS-Zertifikate werden im Rahmen der ökostrom-Zertifizierung anerkannt. Ein nachhaltiger Umweltnutzen kann bei LGA-zertifiziertem ökostrom nicht nachgewiesen werden, da die zu tätigen Investitionen der ökostromanbieter lediglich von der nachgefragten Menge an ökostrom abhängen. Außerdem sind die Anforderungen an das Siegel öko-Strom Effektiv mit nur einem Anteil von 25 Prozent sehr niedrig gesetzt.