Andere TÜV-Stellen
Andere TüV-Stellen
Andere TüV-Stellen zertifizieren ökostrom nach der "VdTüV-Basisrichtlinie ökostromprodukte", die die Nummer 1303 trägt. Diese findet sich im in der Kennzeichnung wieder.
ökostrom-Tarife, die nach der VdTüV-Richtlinie 1303 zertifiziert wurden, müssen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen, wobei der Begriff der erneuerbaren Energien genauso weit gefasst wird, wie beim TüV SüD. Ein Anteil von maximal 50 Prozent des Stroms darf aus KWK-Anlagen stammen.
ökostromanbieter sind nach der VdTüV-Richtlinie nicht dazu verpflichtet, in den Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren. Sie sind lediglich dazu angehalten, diesen Aspekt in ihre Geschäftspolitik einzubinden und ihre Kunden regelmäßig über Fördermaßnahmen zu informieren.
Bewertung: Die VdTüV-Richtlinie 1303 erkennt RECS-Zertifikate an, so dass Verbraucher bei einem so zertifizierten ökostrom-Produkt weiterhin mit konventionellem Strom beliefert werden können. Ein nachhaltiger Umwelteffekt ist bei diesem Zertifikat am wenigsten zu erwarten.
Stromtipp.de-Fazit: Verbraucher, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden wollen und dazu ein Zeichen für den Wechsel zu einer nachhaltig-ökologischen Energieversorgung setzen möchten, sollten sich an ökostrom-Produkte halten, die mit dem Grüner Strom Label zertifiziert worden sind. Auch das ok-Power-Zertifikat verspricht mit dem Fondsmodell einen hohen nachhaltigen Umweltnutzen - Verbraucher können sich allerdings nicht sicher sein, ob sie physisch, das heißt konkret, mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert werden.
Die anderen Zertifikate von der LGA bis zu den verschiedenen TüV-Stellen legen wenig Wert auf die Förderung von nachhaltig-ökologischer Energieversorgung und vertreten einen weiter gefassten Begriff von erneuerbaren Energien. Zudem ist auch hier nicht sicher, ob der Verbraucher wirklich mit Strom aus regenerativen Quellen versorgt wird.