Können Solaranlagen-Besitzer den Stromanbieter wechseln?
Die Unsicherheit stammt aus einer Verwechslung, die den Grundversorgern ganz gelegen kommt. Den von der Sonne produzierten Strom verkaufen Betreiber einer Solaranlage nämlich nicht an den Grundversorger, sondern an den Netzbetreiber. Das mag sich im ersten Moment gleich anhören, wie das Beispiel Berlin zeigt. Hier ist Vattenfall beides, nämlich Grundversorger und Netzbetreiber. Grundversorger sind die Firmen, die in einem bestimmten Gebiet die meisten Haushaltskunden haben. Das sind meist die ehemaligen Monopolisten. Gleichzeitig besitzen diese Firmen auch die Stromnetze, sind also Netzbetreiber. Mit einem feinen Unterschied: Der Regierung ging diese Konzentration zu weit, deshalb sind Netzbetrieb und Grundversorgung rechtlich komplett getrennt („Entflechtung“).
Besitzer von Solaranlagen verkaufen ihren Strom also nicht an den Grundversorger, sondern an den Netzbetreiber, eine davon rechtlich völlig getrennte Firma. Daher sind sie auch frei in der Wahl ihres Stromversorgers und können ihren Stromlieferanten frei wählen.
Private Solaranlage: Hier Angebot einholen
Mit einer kleinen Einschränkung: Jeder Stromlieferant in Deutschland darf eine Solaranlage finanziell fördern. Das geschieht beispielsweise bei Wärmepumpen des Öfteren. Etwas Ähnliches ist auch von Mobilfunkanbietern bekannt: Lässt man sich sein Handy subventionieren, muss man meist zwei Jahre bei diesem Anbieter bleiben. Hat man sich also seine Solaranlage von einem bestimmten Stromanbieter fördern lassen, muss man auch die Mindestlaufzeit bei diesem Versorger seinen Strom beziehen.
Für alle anderen gilt: wählen und sparen!