Erneuerbare Energien: Neue KfW-Angebote für Sanierer

Viel Wirbel gab es um die Einstellung mancher Förderungen für Hausbauer und Sanierer. Doch es gibt noch Hilfen, sagt der Verband Privater Bauherren (VPB). Gefördert werden Bauherren und Sanierer von der KfW durch zinsvergünstigte Darlehen.Doch es gilt, ein paar Grundsätze zu beachten.

Dabei gilt der Grundsatz: Je besser der energetische Standard ist, umso höher fällt auch die Förderung aus, die teilweise in Form eines Tilgungszuschuss gewährt wird. Dabei gibt es etwa für ein „KfW-Effizienzhaus 55“ bis zu 12,5 Prozent Tilgungszuschuss, ein Bonus, den der Bauherr nicht zurückzahlen muss. Ab dem 1. Juli legt die KfW-Bank geänderte Programme für private Bauherren auf.

„Der Verband Privater Bauherren begrüßt die geänderten Programme. Sie sind nach der Streichung der BAFA-Fördermittel für den Einbau regenerativer Energien zurzeit die einzige Möglichkeit für Bauherren, staatliche Hilfen zu bekommen um die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen“, erklärt VPB-Vorsitzender Thomas Penningh. „Was viele nicht wissen: Bei einigen Programmen gibt es inzwischen Zuschüsse für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen, in anderen ist die unabhängige Baubegleitung sogar vorgeschrieben.“

Neu hinzu kommen in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ die neuen Förderstufen „KfW-Effizienzhaus 70“, „KfW-Effizienzhaus 55“ und „KfW-Effizienzhaus 40“ und im Bereich „Energieeffizient Sanieren“ die Förderstufen „KfW-Effizienzhaus 70“ und „KfW-Effizienzhaus 55“. Das bisherige KfW-Effizienzhaus 130 entfällt; sein Standard ist inzwischen technisch überholt. „Die „KfW-Effizienzhäuser 85“, „100“ und „115“ bleiben bestehen“, erläutert Bausachverständiger Penningh, „sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung.“ Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Ziffer des Programms, umso höher die Energieeffizienz.

Der Tilgungszuschuss wird dem Bauherrn gutgeschrieben, sobald sein Sachverständiger und seine Hausbank bestätigen: Bei Sanierung oder Neubau wurden die Förderrichtlinien eingehalten. Wer staatliche Mittel beantragen möchte, der muss daran denken: Erst müssen die Anträge gestellt, dann darf erst mit dem Bau begonnen werden. „Vor allem bei den anspruchsvollen Standards der Effizienzhäuser 40 und 55 ist die Baubegleitung Vorschrift“, erläutert VPB-Vorsitzender Penningh. „Nur so kann die Qualität garantiert werden.“ Wie die Baubegleitung funktioniert, das hat der VPB in seinem Ratgeber „Baubegleitung – Bauen und Sanieren mit Fachverstand“ zusammengestellt.

 

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