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Was tun, wenn der Stromanbieter pleite geht?


Nachdem über die Unternehmen der Care Energy Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind Care Energy Kunden verunsichert. Welche Risiken sind mit einer Pleite verbunden und welche Maßnahmen sollten Care Energy Kunden jetzt ergreifen. Stromtipp gibt einen kurzen Überblick. 

Über die Care Energy AG, die Care Energy Holding GmbH und die Care Energy Management GmbH wurden Insolvenzverfahren eröffnet. Dies bedeutet zunächst einmal keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Unternehmen gegenüber den Kunden. So werden Stromkunden der Care Energy AG weiterhin mit Strom beliefert. Auch die Diensstleistungen der Care Energy Management GmbH (Abrechnungsdienste, Kostenoptimierungen) werden weiterhin erbracht. 

Das Insolvenzverfahren stellt in erster Linie ein Schutz vor dem „Zugriff“ der Gläubiger auf die noch vorhandenen finanziellen Mittel der betroffenen Unternehmen dar. Das bedeutet, jede Ausgabe der insolventen Unternehmen wird auf die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebes gestellt. Sind die Unternehmen nicht hoffnungslos überschuldet, kann der Betrieb in der Regel noch einige Zeit aufrecht erhalten werden.

Kein Sonderkündigungsrecht durch Insolvenz

Die Kunden der insolventen Unternehmen haben durch die Insolvenz keine „Sonderrechte“. Das bedeutet, erfüllt das Unternehmen weiterhin die vertraglichen Pflichten und ändert diese nicht einseitig, hat der Kunde bspw. nicht das Recht einer Sonderkündigung. Eine Kündigung ist daher nur im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfristen möglich.

Erstattungen von Guthaben sind unsicher

Jeder monatliche Abschlag auf die jährliche Stromrechnung ist eine Art der Vorauszahlung. Erst mit der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs ergibt sich die Jahressumme und damit auch der Betrag, der zu viel oder zu wenig gezahlt wurde. Kunden, die zu viel gezahlt hatten, erhalten eine Gutschrift über den entsprechenden Betrag. Bei Unternehmen, die sich in der Insolvenz befindet, kann jedoch die Erstattung eines Guthabens zum Problem werden. Denn auf alle Firmengelder hat der Insolvenzverwalter Zugriff und kann eine (unmittelbare) Auszahlung verhindern. Es besteht zwar ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung der Guthaben, aus Sicht des Insolvenzverwalters ist der Kunde jedoch nur ein Gläubiger unter vielen. Das Guthaben ist Teil der Insolvenzmasse und könnte vom Kunden lediglich im Zuge einer Forderungsanmeldung zurückgeholt werden. Dafür stehen die Chancen erfahrungsgemäß schlecht.

Wir empfehlen Strom- und Gaskunden der Care Energy die monatlichen Abschlagszahlungen herabsetzen zu lassen. Hier sollten Erfahrungswerte der vergangenen Jahre angesetzt werden und die Abschlagshöhe so berechnet werden, dass kein Guthaben entsteht. Zudem sollten Kunden schnellstmöglich den oder die Verträge mit den Unternehmen kündigen, um die beschriebenen Risiken für die Zukunft zu vermeiden.

Wie beschrieben bedeutet die Insolvenz keinesfalls unbedingt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes. Was aber passiert, wenn ein Stromanbieter endgültig Pleite geht? In diesem Fall ist gesetzlich geregelt, dass der Grundversorger sofort und ohne jede Unterbrechung einspringt. Auf keinen Fall steht der Kunde ohne Stromlieferant da. Jedoch wird der neue Stromanbieter den übernommenen Kunden in seinen Grundversorgertarif einstufen. Diese Tarife der Stromanbieter besitzen zwei Merkmale: Sie haben eine kurze Kündigungsfrist, und sie sind meist sehr teuer. Der betroffene Kunde sollte sich also kurzfristig wieder einen neuen Stromanbieter suchen, was aber wie immer problemlos ist.

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