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Radioaktivität in acht Daten
Wenn Atomkerne zerfallen, entstehen verschiedene Arten von Teilchenstrahlung und elektromagnetischer Strahlung, deren Menge, Energieinhalt und biologische Wirksamkeit von Element zu Element, von Strahlungsart zu Strahlungsart unterschiedlich ist. Je nachdem, welche Aussagen über das radioaktive Material getroffen werden sollen, verwenden Experten unterschiedliche Messgrößen mit ihren Maßeinheiten.
Die Messgröße und Einheiten
- Die Aktivität gemessen in Becquerel (Bq) gibt an, wie viele radioaktive Kerne pro Sekunde zerfallen und dabei die sogenannte radioaktive Strahlung erzeugen. Das Becquerel ist recht anschaulich hörbar, wenn man einen Geigerzähler oder ein anderes Messgerät für Radioaktivität verwendet: Ein "Knack" ist ein radioaktiver Zerfall, einmal pro Sekunde bedeutet dies "1 Becquerel", bei 100 Knacks pro Sekunde sind es "100 Becquerel".
- Die Dosis gemessen in Gray (Gy) gibt an, wie viel Energie (in Joule) durch Strahlung pro Kilogramm Körpergewicht aufgenommen wird.
- Die Äquivalenzdosis wird in Sievert (Sv) gemessen. Da ein Sievert eine relativ große Einheit ist, sprechen Experten von Millisievert (=ein Tausendstel Sievert, Mikrosievert (=ein Millionstel Sievert) und bei sehr kleinen Dosen von Nanosievert (=ein Milliardstel Sievert)
- Die Dosisleistung gibt an, wie viel Energie pro Zeit (also Leistung) pro Kilogramm aufgenommen wird. Normalerweise ist diese klein und liegt im Bereich von wenigen tausendstel Sievert (Millisievert) pro Jahr.
- Aktuelle Messwerte werden auch als Stundenwerte angegeben. In der Berichterstattung um das havarierte Kraftwerk Fukushima I in Japan wurde von Werten mit einigen hundert mSv berichtet, gemeint waren dabei immer mSv/h.
- Der natürliche Strahlungshintergrund liegt in Deutschland je nach Region zwischen 0,6 Millisievert pro Jahr (mSv/a) in der norddeutschen Tiefebene und über 1,2 mSv/a in den Mittelgebirgen.
- Erwachsene, die durch ihre Arbeit radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, dürfen in fünf Jahren nicht mehr als 100 mSv aufnehmen, wobei in einem einzelnen Jahr nicht mehr als 50 mSv erreicht werden dürfen. Das entspricht etwa dem 20-fachen der natürlichen Strahlenbelastung.
- Für alle anderen Personen gilt, dass durch technische Anlagen oder künstlich eingebrachte radioaktive Stoffe pro Jahr maximal 1 mSv Äquivalenzdosis aufgenommen werden dürfen. Diese Grenzwerte sind in der EU-Vorschrift 96/29/EURATOM geregelt.
- Alpha-, Beta- und Gammastrahlung unterscheiden sich in ihrem Energieinhalt und in ihrer Reichweite. Alphastrahlung beispielsweise kommt in der Luft nur wenige Zentimeter weit, Betastrahlung schafft es auf einige zehn Zentimeter. Die Gammastrahlung hingegen wird erst in fester Materie nennenswert aufgehalten, zur Abschirmung ist zum Beispiel Blei mit einer Dicke von mehreren zehn Zentimetern notwendig.
(dapd)