Energiesparlampen-Wegweiser: Orientierung nach dem Glühbirnen-Verbot

Am 1. September 2011 tritt die dritte Stufe der EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Damit werden nach der 100- und 75-Watt-Glühlampe auch die klaren 60-Watt-Glühlampen vom Markt genommen. Bis 2016 schließlich sollen nur noch Energiesparlampen der Effizienzklassen A oder B verkauft werden. Höchste Zeit für Verbraucher, sich mit den neuen Verpackungsangaben bei Energiesparlampen vertraut zu machen, um beim Kauf von Energiesparlampen die richtige Wahl zu treffen.

„Dass man beim Kauf einer Glühlampe allein auf die Wattzahl achten musste, gehört der Vergangenheit an. Für ausreichend helles und gleichzeitig gemütliches Licht und entsprechend des Einsatzes muss man heute die richtigen Energiesparlampen auswählen", erklärt Juliane Dorn, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Wattzahl (W), bisher wichtigste Angabe auf der Packung, ist keine Messgröße für die Helligkeit einer Lampe. Auskunft darüber gibt vielmehr die Einheit Lumen (lm). Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspricht zum Beispiel eine Energiesparlampe mit 700 lm. Die bisher unter „100 Watt" bekannte Lichtleistung wird mit einer Energiesparlampe mit 1.400 lm erreicht. Die Lichtfarbe wird als Farbtemperatur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2.700 K leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zu Hause. Tageslichtweiße Lampen mit zirka 6.000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.

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Weitere Packungsangaben sind unter anderem: die Lebensdauer der Lampe in Stunden (h) oder Jahren, der Quecksilbergehalt (Hg) in Milligramm (mg), die Dimmbarkeit sowie die Start- und Anlaufzeit (wie lange die Lampe benötigt, bis sie angeht beziehungsweise bis 60 Prozent der Helligkeit erreicht werden). So genannte Quickstartlampen haben innerhalb von 20 Sekunden 60 Prozent der Helligkeit erreicht und sind besonders geeignet für Treppenhäuser und schnell zu erleuchtende Räume.Die ebenfalls in den Packungsangaben zu findende durchgestrichene Tonne bedeutet, dass die Energiesparlampe nicht über den Hausmüll, sondern gesondert entsorgt werden muss.  

 

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