Insolvenzverfahren TelDaFax: Das müssen sie wissen
Das Insolvenzverfahren TelDaFax wurde am 1. September 2011 am Amtsgericht Bonn eröffnet. Wie man sich als TelDaFax-Kunde jetzt am besten verhält, erfahren Sie hier.
Insolvenzverfahren TelDaFax: Wie und wann können Forderungen angemeldet werden?
Auf der Internetseite von Teldafax findet man eine Mitteilung, derzufolge „der Insolvenzverwalter zur Anmeldung der Forderungen allen bekannten Gläubigern ein personalisiertes Anmeldeformular senden wird. Aufgrund der großen Zahl von rund 700 000 Gläubigern wird dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger werden gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und ihre Forderungen nicht auf anderem Wege anzumelden. Sollte ein Gläubiger bis zum 31. Dezember 2011 vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.
Man kann also zunächst in Ruhe abwarten, bis Sie eine Nachricht vom Insolvenzverwalter eintrifft. Anders als sonst üblich werden darin bereits vorab die einzelnen Forderungen berechnet. Sollte man mit diesen Berechnungen nicht einverstanden sein, kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Das Amtsgericht Bonn bittet deshalb ausdrücklich darum, von Anfragen im Bezug auf das Insolvenzverfahren TelDaFax abzusehen. Nur wenn man bis zum 31. Dezember 2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhält, sollte man seine Forderung im Insolvenzverfahren TelDaFax selbständig anmelden.
Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren TelDaFax ab?
Nachdem die Forderungen angemeldet sind, erhält man weitere Informationen zum Vorgehen im Insolvenzverfahren TelDaFax auf den Internetseiten des Amtsgerichts Bonn. Die angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren TelDaFax werden allerdings voraussichtlich erst ab Mitte 2012 geprüft. Jeder Gläubiger bekommt anschließend automatisch und ohne Nachfrage einen Tabellenauszug, den man gut aufbewahren sollte.
Ist der Tabellenauszug mit dem uneingeschränkten Vermerk „festgestellt" versehen, erhalten Sie eventuell irgendwann einen prozentualen Anteil der festgestellten Forderung. Enthält der Tabellenauszug den Vermerk „bestritten", müssen Sie die weiteren Erläuterungen des Amtsgerichts beachten. Es ist damit zu rechnen, dass sich das Insolvenzverfahren TelDafax unter Umständen über Jahre hinzieht.
Welche Ansprüche man geltend machen kann und was jetzt dringend zu tun ist, erfahren Sie auf der nächsten Seite.