Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
In erster Linie geht es um die Erstattung von Guthaben aus Rechnungen. Haben Sie das Vertragsverhältnis mit Teldafax beendet (beispielsweise aufgrund einer Kündigung wegen Lieferunterbrechung, unberechtigter Preiserhöhung oder aus anderem Grunde) muss Ihnen der Versorger zunächst innerhalb von sechs Wochen eine Schlussrechung schicken. Sie sollten dann prüfen, ob die Rechnung korrekt ist. Es kann verschiedene Gründe für eine Beanstandung geben. Mögliche Gründe sind etwa:
- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
Ist die Rechnung in Ordnung und ergibt sich für Sie ein etwaiges Guthaben, so entspricht Ihre Forderung dem ausgewiesenen Guthaben. Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie widersprechen und Ihre Mehrforderung begründen.
Darüber hinaus könnten Sie ab dem Zeitpunkt Schadensersatz (gemäß §§ 280, 281 BGB) geltend machen, zu dem Teldafax die Strom- oder Gaslieferung eingestellt hat. Im Frühjahr 2011 konnte das Unternehmen in vielen Fällen die Netzentgelte an die Netzbetreiber nicht (rechtzeitig) bezahlen. Folge war, dass die Kunden vorübergehend in die gesetzliche Ersatzversorgung fielen und vom örtlichen Grundversorger zu höheren Preisen beliefert wurden. Der Schaden besteht in der Differenz zwischen dem dann an den Grundversorger zu zahlenden und dem vertraglich mit Teldafax vereinbarten Preis.
Was ist jetzt dringend zu tun?
1. Zählerstand ablesen
Zunächst ist festzustellen, dass kein Kunde ohne Strom oder Gas dasteht. Nachdem Teldafax nicht mehr liefern konnte, wurden zunächst alle Kunden im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung von ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Wer schon einen Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen hat, sollte zum Zeitpunkt des Lieferbeginns den Zähler ablesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber, dem Grundversorger und dem neuen Lieferanten mitteilen. Hat die Lieferung schon begonnen, ohne dass der Zählerstand abgelesen wurde, notieren Sie sich zumindest den jetzigen Stand. Damit können Sie später eine Plausibilitätskontrolle durchführen.
2. Neuen Vertrag abschließen:
Wenn Sie den laufenden Vertrag mit Teldafax in der Hoffnung, dass der Versorger weiter liefern kann oder dass sich ein Investor findet, der die Kunden übernimmt, noch nicht gekündigt haben, zahlen Sie zurzeit die hohen allgemeinen Preise der Grund- bzw. Ersatzversorgung. Sie sollten umgehend einen Sondervertrag mit dem Grundversorger oder einem anderen Anbieter schließen. Eine Kündigung des Strom- bzw- Gasliefervertrages mit Teldafax ist nach Angaben des Insolvenzverwalters nicht erforderlich. Alle Kunden würden so behandelt, als seien die Lieferverträge mit Teldafax am 17. Juni 2011 beendet worden und die Kunden an diesem Tage in die Ersatzversorgung gefallen.
Der Grundversorger muss Sie über den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung schriftlich oder per E-Mail informieren. Die Ersatzversorgung endete spätestens drei Monate nach Einstellung der Lieferung durch Teldafax, also am 17. September 2011 Seitdem fallen Sie in die Grundversorgung. Das Grundversorgungsverhältnis können Sie mit monatlicher Kündigungsfrist jederzeit zum Monatsende kündigen.
(Quelle: Verbraucherzentrale Bayern)