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Energieeinsparverordnung: Bei Verstößen drohen Bußgelder


Energieeinsparverordnung: Bei Verstößen drohen BußgelderBauherren, die bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhalten, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

In der Energieeinsparverordnung und im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sind zahlreiche Details vorgeschrieben, die beim Neubau oder der Altbausanierung beachtet werden müssen. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung reichen von der Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach über die Auswahl der Heiztechnik bis hin zur Inspektion und Wartung der Anlagen oder dem Aushang eines Energieausweises.

Bußgelder drohen schon bei kleinen Verstößen gegen die Energie-einsparverordnung, beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) bezüglich der Energieeinspar-verordnung hin.

Auch wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen, muss nach der Energieeinsparverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Zuständig für die Prüfung der Umsetzung der Energieeinspar-verordnung sind je nach Landesrecht unterschiedliche Baubehörden. Diese halten sich immer an die Bauherren, denn die sind verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben der Energieeinsparverordnung.

Die Energieeinsparverordnung im Wortlaut finden Sie hier

Zwar müssen auch die beauftragten Planer und Handwerksfirmen ordentliche Arbeit leisten, aber die Bauherren müssen die Leistungen der Fachleute im bezug auf die Energieeinsparverordnung prüfen. Weil sie das als Laien meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen sogenannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Diese Papiere bestätigen, dass der Bau den gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht.

Bauherren sollten diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit sie den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung führen können, rät der VPB. Auch für die Dokumentation in der Haus-Akte sollten die Papiere bezüglich der Energieeinsparverordnung sorgfältig verwahrt werden. Schließlich hat der Bauherr fünf Jahre lang Gewährleistungsansprüche an die jeweilige Baufirma.

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Die Firmen sind verpflichtet, solche Unternehmererklärungen im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung auszustellen. Tun sie das nicht, zu spät oder unrichtig, drohen auch ihnen Bußgelder, und zwar bis zu 5.000 Euro. Wer vorsätzlich und wissentlich KfW-Mittel beantragt, obwohl er weiß, dass sein Haus oder die geplante Modernisierungsmaßnahme nicht förderfähig ist, müsse sogar mit einer Anklage wegen Betrugs oder versuchten Betrugs rechnen, erklärt der VPB. Bekommt der Bauherr die Mittel bewilligt und verbaut sie auch, liegt ein sogenannter vollendeter Betrug vor, bei dem der Staatsanwalt ermittelt. (dapd.djn/kaf/ph /4)

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