Strom- und Gasanbieterwechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern
„Dieser darf künftig höchstens drei Wochen dauern. Maßgeblich für diese Frist ist dabei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant verantwortlich ist. Damit hat dieser alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen. Außerdem können der Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter nunmehr an jedem beliebigen Werktag beginnen."
In den bisher geltenden Regelungen zum Anbieterwechsel gab es demgegenüber starre Fristen. So musste dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat angezeigt werden. Zudem konnte die Belieferung nur zum Ersten eines Kalendermonats aufgenommen werden.
„In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verzögerungen. So wurde der Lieferantenwechsel blockiert, wenn der bisherige Lieferant, zum Beispiel wegen Problemen in seiner Datenverarbeitung, die für ihn geltenden Fristen beim Wechselprozess nicht einhielt. Nach den neuen Regeln für den Strom- und Gasanbieterwechsel ist dies künftig nicht mehr möglich, der Wechselprozess muss fristgerecht durchgeführt werden. Der Verbraucher erhält somit eine klare und verlässliche Grundlage für die Durchführung seines Anbieterwechsels."
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