Solarstrom wird geringer vergütet
Der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung soll bis 2030 auf 50 und bis 2050 auf 80 Prozent steigen. So steht es in der Novelle des Erneuerbare Energien Einspeisegesetzes (EEG), die im Januar in Kraft tritt.
Wer Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung, die der Staat garantiert und die alle Endverbraucher bezahlen (EEG-Umlage). An dieser Regelung hält die Novelle fest. Allerdings gibt`s für Solarstrom künftig weniger Geld, weil Photovoltaikanlagen inzwischen billiger geworden sind und insgesamt deutlich mehr Strom liefern.
Für Privatleute heißt das konkret: Wer ab Januar eine typische Anlage mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt auf dem Hausdach installiert, dem zahlt der Netzbetreiber nur noch 24,43 Cent (2011 waren es noch 28,74 Cent) pro Kilowattstunde Strom, die ins Verbundnetz fließt.
Durch zu viel eingespeisten Strom kann es darüber hinaus zu einer Überlastung des Netzes kommen. Deshalb müssen Photovoltaikanlagen mit mehr als 30 Kilowatt installierter Leistung „ferngesteuert" regelbar sein. So können die Netzbetreiber den Stromzufluss drosseln. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt kann alternativ die sogenannte „Wirkleistung" begrenzt werden: auf 70 Prozent der installierten Leistung.
Abschied von der 40-Watt-Glühbirne
Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird 2012 auch der 40 Watt-Birne das Licht ausgeknipst. Ab 1. September 2012 dürfen Hersteller diese Lampen nicht mehr produzieren, ältere Bestände allerdings weiterhin verkaufen. Bis 2016 sollen nicht nur alle herkömmlichen Glühlampen, sondern auch ineffiziente Halogenlampen durch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B ersetzt werden.
(Quelle: Verbraucherzentrale Saarland)