Energie: Was sich für Verbraucher 2012 ändert

Im nächsten Jahr treten verschiedene gesetzliche Vorschriften in Kraft, die für den Verbraucher wesentliche Verbesserungen bedeuten. So wird beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für einen Wechsel des Strom- und Gasanbieters verkürzt und ein neues EU-Energieeffizienzlabel auf elektronischen Haushaltsgeräten Pflicht. Stromtipp.de fasst deshalb die wichtigsten Neuerungen im Strom- und Gasbereich zusammen.

Schnellerer Wechsel des Strom- und Gasanbieters

Strom- und Gaskunden werden in Zukunft schneller den Anbieter wechseln können. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass Strom- und Gaskunden ab dem 1. April 2012 schneller den Strom- und Gasanbieter wechseln können.

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Sobald der neue Strom- oder Gasanbieter den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat, muss der Wechsel dann innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein. Anders als bisher ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Strom- oder Gaslieferung kann ab April an jedem beliebigen Wochentag beginnen.

Bessere Information von Stromkunden

Ab Anfang Februar sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren. Dazu gehören etwa Hinweise zu Kündigungsterminen und –fristen. Ob viel oder wenig Energie in den Haushalt fließt, soll eine Grafik aufschlüsseln, die der Rechnung beiliegt.

Auch wenn es Ärger mit dem Energieversorger gibt, kann künftig ein Blick aufs Papier helfen. Denn dort müssen die Lieferanten die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. Dazu müssen sie Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie nennen, die seit Anfang November tätig ist.

An diese Schlichtungsstelle wenden kann sich allerdings nur, wer sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte. Außerdem muss die Rechnung künftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbrauchers landen. 

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