Energie: Was sich für Verbraucher 2012 ändert
Schnellerer Wechsel des Strom- und Gasanbieters
Strom- und Gaskunden werden in Zukunft schneller den Anbieter wechseln können. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass Strom- und Gaskunden ab dem 1. April 2012 schneller den Strom- und Gasanbieter wechseln können.
Bessere Information von Stromkunden
Ab Anfang Februar sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren. Dazu gehören etwa Hinweise zu Kündigungsterminen und –fristen. Ob viel oder wenig Energie in den Haushalt fließt, soll eine Grafik aufschlüsseln, die der Rechnung beiliegt.
Auch wenn es Ärger mit dem Energieversorger gibt, kann künftig ein Blick aufs Papier helfen. Denn dort müssen die Lieferanten die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. Dazu müssen sie Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie nennen, die seit Anfang November tätig ist.
An diese Schlichtungsstelle wenden kann sich allerdings nur, wer sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte. Außerdem muss die Rechnung künftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbrauchers landen.