Sonderkundenumlage: Verbraucher entlasten Unternehmen
Mit der neuen staatlich verordneten Sonderkundenumlage entlasten Verbraucher energieintensive Unternehmen von den Stromkosten. Stromtipp.de erklärt, warum Sie in nächster Zeit mit Strompreis-erhöhungen rechnen müssen.
Festgelegt wurde die Umlage der Stromnetzentgelte nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von der Bundesnetzagentur bereits im Dezember 2011. Mit dieser sogenannten Sonderkundenumlage werden stromintensive Unternehmen mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden jährlich und einer Stromabnahme von mehr als zehn Millionen Gigawattstunden (GWh) grundsätzlich von den Netzentgelten befreit.
Da die Netzbetreiber aber trotzdem Anspruch auf ihre Netzentgelte haben, stellen sie diese bundesweit allen Stromversorgern in Rechnung. Konkret kostet die Kilowattstunde Strom für Privathaushalte und kleine Unternehmen damit 0,151 Cent netto mehr, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berechnet hat.
Darüber hinaus sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netznutzungsentgelte im Jahr 2012 um etwa 4,5 Prozent gegenüber dem letzten Jahr gestiegen. Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, ist empört, „dass die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes durch große Unternehmen auf die privaten Haushalte und die kleinen Gewerbetreibenden abgewälzt werden."
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(02/2012)