Mit dem Stromanbieter verhandeln
Weil Versorger prüfen müssen, ob die Zahlung nicht mit milderen Mitteln als einer Stromsperre gesichert werden kann, lohnt es sich zu verhandeln. Viele Unternehmen bieten auf Nachfrage die Möglichkeit, Außenstände in Raten abzuzahlen. Ein Anruf oder persönliches Gespräch mit der Kundenberatung kann Klarheit bringen. Auch hier ist schnelles Handeln der Schlüssel, um die Weiterbelieferung zu sichern.
Verhältnismäßigkeit prüfen
Bei einer drohenden Stromsperre kann der Kunde auch darauf verweisen, dass deren Folgen in keinem Verhältnis zum bestehenden Rückstand stehen. Dies ist zum Beispiel ein gewichtiges Argument, wenn die Miesen absehbar ausgeglichen werden, weil beispielsweise Dritte die Zahlung übernehmen.
Stromsperren können auch unverhältnismäßig sein, wenn dadurch Versorgungsleitungen im Winter einzufrieren drohen. Aber auch wenn ältere bettlägerige Personen oder Kleinkinder ohne Strom dastehen oder mangels Heizung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu befürchten sind, muss der Strom weiter fließen. Das gilt auch, wenn sonst die lebensnotwendige medizinische Versorgung zu Hause (Heimdialyse, Beatmungshilfe usw.) zusammenbricht oder die Existenzgrundlage ins Rutschen gerät, weil etwa am heimischen Arbeitsplatz das Telefon abgeschaltet ist, Heimarbeit im Dunkeln zum Erliegen kommt oder eine Examensarbeit mangels Energie scheitern kann.
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Verpflichtungsübernahme prüfen
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, muss die Stromkosten grundsätzlich aus dem Regelsatz bestreiten. Doch kann beim Jobcenter ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden gestellt werden. Bei laufendem ALG-II-Bezug wird dies dann in der Regel auf Darlehensbasis gewährt. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können beim Sozialamt eine Übernahme der Energiekosten prüfen lassen: Hier gilt, dass diese bei voller Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen als ALG-II-Empfänger.
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