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Stromsperre vermeiden


Stromsperre vermeidenPreissteigerungen von rund 15 Prozent bei Strom und Gas haben Energie in den vergangenen zwei Jahren für viele Haushalte zur unbezahlbaren Ware werden lassen und zu einer Stromsperre geführt. Das zeigt eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Energieversorgern, der zufolge im Jahr 2010 etwa 120.000 Haushalten in Nordrhein-Westfalen der Strom abgedreht wurde. Hochgerechnet auf die gesamte Republik sind somit schätzungsweise 600.000 Haushalte von einer Stromsperre betroffen gewesen.

Angesichts der prognostizierten Energiepreis-entwicklungen wird sich diese Entwicklung nach Einschätzung der Verbraucherzentrale künftig noch verschärfen. Sie rät deshalb Betroffenen, sich möglichst frühzeitig Hilfe suchen, wenn die Bezahlung der Stromrechnung zum Problem wird. Kündigt der Stromanbieter wegen der Zahlungsrückstände bereits die Stromsperre in den nächsten Tagen an, wird es in der Regel schwierig, die Stromsperre noch abzuwenden.

Folgende Hinweise sollen dabei helfen, eine Stromsperre bereits im Vorfeld zu vermeiden oder eine bereits dohende Stromsperre noch abzuwenden:

Vorrangstellung beachten

Grundsätzlich gilt: Auch wer noch so knapp bei Kasse ist, sollte Miete und die Kosten für Strom und Heizung immer vor allen anderen Verpflichtungen bezahlen.

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Voraussetzungen für eine Stromsperre

Laut Kleingedrucktem der Stromlieferverträge (Grundversorgungs-verordnung für Stromkunden, kurz StromGVV) dürfen Versorger die Stromlieferung kappen, wenn der Kunde seine Abschläge oder die Endabrechnung nicht fristgerecht bezahlt hat und diese Rückstände auch auf eine Mahnung hin immer noch nicht beglichen sind. Die Miesen müssen mindestens 100 Euro betragen. Außerdem ist der säumige Zahler vier Wochen vorher über die bevorstehende Sperre zu informieren, drei Tage vor der Stromabschaltung muss der Versorger diese nochmals konkret ankündigen und deren genauen Zeitpunkt benennen.

Was zu tun ist, wenn es bereits zu der Ankündigung einer Stromsperre gekommen ist, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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