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Pedelec und E-Bike: Was ist rechtlich zu beachten?


Radwege und Helm

Innerorts dürfen Pedelecs der Kategorie 3 und E-Bikes der Kategorie 4 den Radweg nicht nutzen, außerorts müssen sie es nicht. Ohne Motorunterstützung sind jedoch alle Pedelecs und E-Bikes einfach Fahrräder und dürfen auch wie solche gehandhabt werden. Eine Helmpflicht existiert bisher weder für Pedelec noch E-Bike, trotzdem wird empfohlen, einen Helm zu tragen.

Beleuchtung

Für Pedelecs der ersten beiden Kategorien gilt laut §67 der StVZO Dynamopflicht. Experten rechnen jedoch mit einer Anpassung des Paragraphen, da die Akkus der Elektroräder üblicherweise über eine Stromreserve verfügen, welche die Lichtanlage auch noch zwei Stunden lang versorgt, wenn der Motor schon abgeschaltet werden muss.

(Kinder-)Transport

Insbesondere junge Familien nutzen das Pedelec gerne als Zugmaschine für den Kinderanhänger lassen Eltern sich gern unterstützen, aber nur Pedelecs der ersten beiden Kategorien dürfen wie Fahrräder den Transporter ziehen. Pedelcs der dritten Kategorie und E-Bikes der vierten Kategorie sind nicht zur Personenbeförderung zugelassen. Das gilt natürlich auch für Kindersitze.

Sonderfälle – Sonderregeln?

Elektroräder gibt es nicht nur im Bereich der Citybikes, beinahe jede Fahrradgattung ist mittlerweile elektrifiziert. E-Mountainbikes (MTBs) werden beispielsweise immer beliebter, nehmen sie doch dem Bergab-Spaß die Bergauf-Mühen. Für elektrounterstützte MTBs gelten die gleichen Regeln wie für unmotorisierte: Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Auch für mehrspurige Fahrzeuge wie etwa Liegedreiräder gelten keine Extravorschriften.

Tellerrand: Vorreiter Schweiz?

Während die eidgenössischen Regularien bisher in etwa denen anderer europäischer Länder entsprachen, wurden hier kürzlich auch gesetzlich zukunftsweisende Weichen gestellt. Eine kurze Zusammenfassung der Novelle: Als Fahrräder eingestufte „langsame“ Pedelecs dürfen erstens über eine Anfahrhilfe bis 20 km/h und zweitens auch über einen 500-Watt-Antrieb verfügen. Schnelle Pedelecs dürfen bis 1.000 Watt und 45 km/h schieben und haben Radhelmpflicht. Bei Modellen mit Gasgriff über 20 km/h ist ein Mofahelm vorgeschrieben. Ferner ist der Kindertransport nun auch mit der schnellen Klasse erlaubt.

Interessant ist, dass Pedelecs zwar über eine feste Beleuchtungsanlage verfügen müssen, die Energiequelle aber nicht spezifiziert ist (Dynamo oder Akku/Batterie). Auch gilt die Novelle ausschließlich für neue Gefährte, ein Nachrüsten älterer ist nicht obligatorisch.

[pd-f / hdk] 

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