Netzentgelte: Erhöhen Strom- und Gasanbieter Preise willkürlich?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2012 untersucht, ob und wie sich Netzentgelterhöhungen in der Grundversorgung für Strom und Gas niederschlagen. Der Eindruck: Strom- und Gasversorger beziehen die Netzentgelte nicht nach einheitlichen und transparenten Kriterien in die Preisberechnung ein, sondern mehr oder weniger willkürlich.
Untersucht wurden Netzentgelterhöhungen der 119 Stromnetz- und 186 Gasnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel, die in vielen Fällen widersprüchliche Trends aufwiesen: Während 70 Stromnetzbetreiber ihre Entgelte um bis zu 20 Prozent raufsetzten, schlugen 67 der Gasnetzbetreiber zwischen zehn und bis zu 40 Prozent auf. Entgeltstabilität war hingegen bei 40 Strom- sowie 57 Gasnetzbetreibern angesagt. Senkungen der Entgelte konnten die Verbraucherschützer bei neun Strom- und zehn Gasnetzbetreibern bilanzieren.
Weil die Netzentgelte am Strom- und Gaspreis immerhin rund 20 Prozent ausmachen, hat die Verbraucherzentrale NRW darüber hinaus überprüft, ob und wie sich die Erhöhungen der Netzentgelte in den Grundversorgungstarifen für Strom und Gas der örtlichen Versorger niederschlugen. Das Ergebnis: 34 Stromversorger, die von den jeweiligen Netzbetreibern mit Entgelterhöhungen konfrontiert worden waren, drehten stärker an der Preisschraube als durch die Anhebung gerechtfertigt gewesen wäre.
In anderen Fällen wurde trotz stabiler Stromnetzentgelte dennoch bei 15 Grundversorgungsangeboten eine Preiserhöhung an Kunden weitergegeben. Bei der Gasgrundversorgung wurde neun Mal ein höherer Preis verlangt, obwohl gar keine Erhöhung der Netzentgelte ins Haus gestanden hatte. Auch wurden Preissenkungen sowohl bei Strom- als auch Gasnetzentgelten in zahlreichen Fällen nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben. Da drängt sich der Eindruck auf, dass Strom- und Gasversorger die Netzentgelte keineswegs nach einheitlichen und transparenten Kriterien in die Preisberechnung einbeziehen.
Stichtage der Erhebung waren der 1. Oktober 2011 sowie der 26. März 2012. In den Blick genommen wurden dabei Jahresverbräuche von 2.700 beziehungsweise 5.400 Kilowattstunden im Jahr beim Strom und 15.000 beziehungsweise 30.000 Kilowattstunden jährlich bei Gas.
Strom- und Gaspreiserhöhungen müssen mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden. Danach hat der Kunde etwa zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen und einen Stromwechsel zu einem günstigeren Tarif des derzeitigen Versorgers oder zu einem anderen Anbieter durchzuführen. Wer am Vertrag festhalten will, kann auch der Preiserhöhung widersprechen. Das empfiehlt sich, wenn derzeit kein anderes günstigeres Angebot auf dem Markt ist. Die Zahlung der erhöhten Preise sollte dann unter Vorbehalt erfolgen.
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© Stromtipp.de, 7. Mai 2012