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Das ändert sich für Energiekunden 2013


Das ändert sich für Energiekunden 2013

Mit dem neuen Jahr sind einige Änderungen für Energiekunden in Kraft getreten, die beispielsweise die staatlich festgelegten Strompreisbestandteile, den Standby-Verbrauch von Elektrogeräten im Haushalt oder die Nachrüstung von Solaranlagen betreffen. Stromtipp.de fasst alle wichtigen Änderungen zusammen.

1. Staatlich festgelegte Bestandteile des Strompreises

Mit der Novelle des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG), die am 1. Januar in Kraft getreten ist, gibt es eine neue Offshore-Haftungsumlage in Höhe von 0,25 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Mit dieser Umlage werden die Haftungsrisiken bei einer verzögerten Netzanbindung von Offshore-Windparks in Ausnahmefällen zum Teil auf die Allgemeinheit umgelegt, die anderweitig nicht abgesichert werden können. Darüber hinaus verdoppelt sich die Umlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung auf 0,329 ct/kWh, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erhöht sich auf 0,126 ct/kWh und die EEG-Umlage steigt um 47 Prozent auf 5,277 ct/kWh.

2. Nachrüstungspflicht für Photovoltaikanlagen

Im neuen Jahr beginnt die flächendeckende Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen. Hintergrund ist die stark schwankende Einspeisung ins Stromnetz, die zu Problemen bei der Systemstabilität führen kann. Seit 2005 ist aufgrund technischer Richtlinien vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer bestimmten Frequenz automatisch abschalten. Da dies bei den betroffenen Anlagen zeitgleich geschieht, könnte es aufgrund der Vielzahl neu installierter PV-Anlagen aber zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Damit sich die Anlagen in Zukunft nicht gleichzeitig, sondern in einem gestuften Prozess vom Netz trennen, sind die Netzbetreiber nun gesetzlich zur Nachrüstung der Wechselrichter und die Anlagenbetreiber zu entsprechender Kooperation verpflichtet.

Günstige Photovoltaik-Anlagen vom Profi

Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung sind von der Aktion nicht betroffen. Auch neue Anlagen ab April 2011 sind bereits auf dem neuesten Stand. Viele Betreiber von Solaranlagen, die von der Nachrüstung betroffen sind, haben in den vergangenen Wochen bereits Post von ihrem Netzbetreiber erhalten und sind aufgefordert, den gesendeten Fragebogen innerhalb von vier Wochen an den Netzbetreiber ausgefüllt zurückzusenden. Den Anlagenbetreibern entstehen dabei keine Kosten. Dabei ist allerdings deutlich daraufhin zuweisen, dass wenn die Anlagenbetreiber die Frist zur Rücksendung verstreichen lassen, die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, die Einspeisevergütung bis zur Übersendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Fragebögen einzustellen.

3. Besteuerung von E-Autos

Auch bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen wird es im neuen Jahr Änderungen geben. Die bestehende Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wurde von bislang fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Laut Kraftfahrzeugsteuergesetz gilt dies für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Durch die Verlängerung der Steuerfreistellung will die Bundesregierung ihrem ehrgeizigen Ziel, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, näher kommen.

>> E-Autos: Hier mehr erfahren <<

4. Standby-Verbrauch von Elektrogeräten

Neuerungen gibt es zum 1. Januar zudem bei den Regelungen zum Standby-Verbrauch elektrischer Geräte. Seit Anfang 2010 begrenzt eine Verordnung der europäischen Ökodesign-Richtlinie den Standby-Verbrauch neuer Geräte auf zwei Watt, im Januar 2013 wird der zugelassene Standby-Verbrauch auf ein Watt halbiert. Bei Geräten ohne Statusanzeige wird der zulässige Verbrauch sogar auf ein halbes Watt reduziert.

>> Tipps zum Energiesparen <<

Insbesondere der Stromverbrauch von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik wird noch immer unterschätzt: Diese Geräte benötigen nicht nur während der Nutzung, sondern auch im Stand-by-Modus Strom. Die Kosten dafür können sich im ungünstigen Fall auf 150 Euro und mehr pro Jahr im Haushalt addieren, so der BDEW. Bereits im Handel stehende Geräte dürfen aber weiter verkauft werden. Der Branchenverband rät daher, vor dem Gerätekauf diesen Punkt der Energieeffizienz gezielt nachzufragen und zu vergleichen. 

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