Photovoltaik: BGH sieht Solarstromerzeuger als Verbraucher
Käufer einer Photovoltaik-Anlage, die Energie ganz oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen und dafür Vergütung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) kassieren, sind steuerrechtlich in der Regel Unternehmer. Strittig war bislang die Frage, ob sie auch zivilrechtlich als Unternehmer oder doch als Verbraucher anzusehen sind - der Unterschied ist für die Betroffenen gravierend. Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) dazu geäußert.