Insolvenz von FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün

Der unabhängige Stromanbieter FlexStrom hat heute einen Insolvenzantrag gestellt, der auch seine Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie und OptimalGrün einschließt. Was bedeutet die Insolvenz für die Kunden von FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün? Die Stromversorgung bleibt auf jeden Fall gewährleistet. Komplizierter stellt sich hingegen der Anspruch auf bereits geleistete Vorauszahlungen dar.

Update: Die FlexStrom-Gruppe hat mittlerweile die Stromlieferungen eingestellt. Was Kunden jetzt tun müssen!

Solange FlexStrom-Kunden keine Post von ihrem Grundversorger bekommen, erfolgt die Strombelieferung weiterhin durch FlexStrom. FlexStrom-Kunden müssen deshalb auch weiterhin ihre monatlichen Abschläge an FlexStrom überweisen. Sind allerdings Zahlungen fällig, die über den nächsten Monat hinausgehen, sollten FlexStrom-Kunden diese Zahlungen selbständig auf die Höhe kürzen, die der einer Monatsrate entspricht und dies FlexStrom mit Verweis auf die Insolvenz des Unternehmens schriftlich mitteilen.

Stoppt FlexStrom die Lieferungen, wird die Strombelieferung im Rahmen der Grundversorgung weitergeführt. Die Insolvenz bedeutet also nicht, dass FlexStrom-, Löwenzahn Energie- oder OptmalGrün-Kunden ab sofort ohne Strom da sitzen, denn selbst bei einem sofortigen Ende der Strombelieferung durch die Insolvenz von FlexStrom greift sofort die Grundversorgung des örtlichen Stromanbieters. Der neue Stromanbieter wird den übernommenen Kunden allerdings in seinen Grundversorgertarif einstufen. Diese Stromtarife der Stromanbieter besitzen zwei Merkmale: Sie haben eine kurze Kündigungsfrist, und sie sind meist sehr teuer. Der betroffene Kunde sollte sich also kurzfristig wieder einen Stromwechsel durchführen.

Was ist mit bereits geleisteten Vorauszahlungen?

Ob Kunden, die bereits Vorauszahlungen an FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün geleistet haben, diese zurückerhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Werden FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün abgewickelt, wird es schwierig, seine Zahlungen wieder zurückzubekommen. Im Falle der Abwicklung greifen alle Gläubiger auf das hinterlegte Haftungskapital der Firma zurück. Ist es nicht hoch genug, was wahrscheinlich ist, geht die geleistete Vorauszahlung ganz oder teilweise verloren.

Update: Die FlexStrom-Gruppe hat mittlerweile die Stromlieferungen eingestellt. Was Kunden jetzt tun müssen!

Anders ist es, wenn der insolvente Stromanbieter noch verkauft wird. Der Käufer übernimmt dann die Pflichten des gekauften Unternehmens und damit die Gültigkeit der geleisteten Vorauszahlungen. Versucht der neue Stromanbieter dies über höhere Strompreise wieder hereinzuholen, greift das Sonderkündigungsrecht. Man kann dann, ohne auf die Mindestvertragsdauer Rücksicht nehmen zu müssen, sofort zu einem anderen Stromanbieter wechseln. 

Was ist jetzt dringend zu tun?

1. Zählerstand ablesen

Nach der Insolvenz von FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün  sollte dem Netzbetreiber, dem Grundversorger und dem neuen Lieferanten der aktuelle Zählerstand mitgeteilt werden. Damit können Sie später eine Plausibilitätskontrolle durchführen.

2. Neuen Vertrag abschließen

Nach der Insolvenz von FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün zahlen Sie die hohen allgemeinen Preise der Grund- bzw. Ersatzversorgung. Sie sollten umgehend einen Sondervertrag mit dem Grundversorger oder einem anderen Anbieter schließen. 

Der Grundversorger muss Sie über den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung schriftlich oder per E-Mail informieren. Das Grundversorgungsverhältnis können Sie mit monatlicher Kündigungsfrist jederzeit zum Monatsende kündigen.

 

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