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Neukundenbonus: BGH stärkt Verbraucher


Neukundenbonus: BGH stärkt Verbraucher

Der Neukundenbonus macht viele Stromtarife erst richtig günstig. In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit um die Auszahlung, weil die Auszahlungsbedingungen unklar formuliert wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entscheiden, dass Stromanbieter den Neukundenbonus in solchen Fällen auszahlen müssen.

Bei vielen günstigen Stromtarifen wird der Neukundenbonus erst nach 12 Monaten Belieferungszeit ausgezahlt. Kunden, die zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt hatten, wurde aber oftmals die Auszahlung des Neukundenbonus verwehrt. Um den Neukundenbonus zu erhalten, hätten Sie ein weiteres Jahr Kunde des Stromanbieters bleiben müssen.

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun entschieden, dass bei bestimmten Neukundenbonus-Klauseln bereits dann Anspruch auf den Neukundenbonus besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat.

Das gilt für Neukundenbonus-Klauseln, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gefasst sind, dass sie für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden ohne weiteres so verstanden werden können, dass ein Anspruch auf den Neukundenbonus bereits dann besteht, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat.

Das Urteil des BGH bezog sich auf folgende Neukundenbonus-Klausel eines Stromversorgers:

„Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beklagten] schließen, gewährt Ihnen [die Beklagte] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von [der Beklagten] beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam." 

(04/2013)

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