FlexStrom-Insolvenz: Geld zurück?

Nach der Insolvenz von FlexStrom und den Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie fragen sich viele Kunden, ob und wie sie ihr Geld in Form von noch ausstehenden Bonuszahlungen, Guthaben oder Vorauskasse-Zahlungen zurück bekommen können. Stromtipp.de erklärt, wie man seine Forderungen geltend machen kann.

Forderungen können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das voraussichtlich am 1. Juli 2013 beginnt, gestellt werden. Ehemalige Kunden von FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie Gruppe, denen Geld zusteht, wird mit einem vorgefertigten Anmeldeformular durch den jeweiligen Insolvenzverwalter angeschrieben. Bei rund 500.000 Kunden kann das allerdings einige Wochen in Anspruch nehmen.

Verwenden Sie zur Forderungsanmeldung bitte unbedingt das Anmeldeformular, das Ihnen der Insolvenzverwalter zusendet. Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung. Das konkrete Vorgehen bei der Forderungsanmeldung wird Ihnen in einem Anschreiben des Insolvenzverwalters zu dem Anmeldeformular ausführlich erläutert.

Forderungen können ausschließlich schriftlich beim Insolvenzverwalter über das Vermögen Ihres jeweiligen Vertragspartners, also der FlexStrom AG, der Löwenzahn Energie GmbH oder der OptimalGrün GmbH angemeldet werden (Unterschrift nicht vergessen!). Die Höhe einer möglichen Rückzahlung an die Gläubiger ist derzeit noch nicht bekannt. Diese steht erst am Ende des Insolvenzverfahrens fest. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist erst in mehreren Jahren und nicht vor Ende 2017 zu rechnen.

Entscheidungen des Insolvenzgerichtes werden im Internet veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Aktuelle Sachstands- bzw. Zwischenberichte sind auf der Internetseite des Insolvenzverwalters eingestellt. Bei Übersendung des Eröffnungsbeschlusses/der Anmeldeunterlagen (voraussichtlich ab August 2013) wird Ihnen eine PIN mitgeteilt. Nach Eingabe der PIN können Sie im Gläubigerinformationssystem auf dieser Internetseite Dokumente einsehen.

Sollten Ihnen keine PIN zugesandt werden oder diese verloren gehen, besteht zu gegebener Zeit auf der Internetseite des Insolvenzverwalters die Möglichkeit, die PIN nochmals anzufordern. 

Wichtig!: Die ehemaligen Kunden der Strom- und Gasversorger FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie sollten sich schnellstmöglich einen neuen Stromanbieter suchen, denn die Stromtarife und Gastarife der Ersatz- und Grundversorgung gehören immer mit zu den teuersten Strom- und Gastarifen.

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