FlexStrom-Insolvenz: Was tun?
Der insolvente Stromversorger FlexStrom und seine Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie haben die Stromlieferungen eingestellt. Sämtliche Kunden werden nun im Rahmen der Grundversorgung mit Strom und Gas beliefert. Was Kunden jetzt tun müssen, erklärt Stromtipp.de.
1. Zahlungen einstellen
Nachdem die FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie die Strom- und Gaslieferungen eingestellt hat, sollten betroffene Kunden alle Zahlungen an die Unternehmen einstellen und bestehende Einzugsermächtigungen widerrufen beziehungsweise Daueraufträge beenden.
2. Zählerstand festhalten und neuen Strom- und/oder Gasanbieter suchen
Ehemalige Kunden der Energieversorger FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie werden seit Kurzem von dem jeweiligen Grundversorger mit Strom und Gas versorgt, weil die FlexStrom-Gruppe die Strom- und Gaslieferungen eingestellt hat.
Außerdem sollten sie sich schnellstmöglich einen anderen Stromanbieter und/oder Gasanbieter suchen, denn die Stromtarife und Gastarife der Ersatz- und Grundversorgung gehören immer mit zu den teuersten Stromtarifen.
3. Eventuelle Forderungen geltend machen
Eine Aus- oder Rückzahlung von Guthaben, Boni oder Vorauskasse-Zahlungen von FlexStrom, OptimalGrün oder Löwenzahn Energie ist derzeit aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Entsprechende Forderungen können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das voraussichtlich am 1. Juli 2013 beginnt, beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Am Ende des Insolvenzverfahrens, das nicht vor Ende 2017 abgeschlossen sein wird, können dann Rückzahlungen beziehungsweise Teilrückzahlungen der Forderungen erfolgen.
>> Mehr Informationen zum Insolvenzverfahren <<
Ehemalige Kunden von FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie Gruppe, denen Geld zusteht, wird mit einem vorgefertigten Anmeldeformular durch den jeweiligen Insolvenzverwalter angeschrieben. Bei rund 500.000 Kunden kann das allerdings einige Wochen in Anspruch nehmen.