Grundversorgung: Preise gebietsweise stark gestiegen

Die Strompreise der Grundversorgung sind im 1. Halbjahr 2013 teilweise stark angestiegen. Die Margen der Grundversorger, die ihre Stromtarife in der Grundversorgung erhöht haben, stiegen durchschnittlich um über 27 Prozent.


Das geht aus einer Auswertung des Datenbankdienstleisters ene't hervor, der die Strompreise für den Abnahmefall eines Singlehaushalts mit einer Abnahmemenge von 1.500 Kilowattstunden Strom im Jahr zu den Stichtagen 31. Januar und 31. Juli 2013 verglichen hat.

Demnach haben Grundversorger in 2.637 Postorten an der Preisschraube für die Grundversorgung gedreht. Spitzenreiter ist hier die Gemeinde Velburg (Bayern), in der sich die Marge um 402,1 Prozent auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht hat.

Viele Stromkunden von Preiserhöhung in der Grundversorgung betroffen 

Auch wenn die Zahl der betroffenen Postorte insgesamt überschaubar erscheint, sind anteilig trotzdem zahlreiche Haushalte von den Preiserhöhungen in der Grundversorgung betroffen, da die überwiegende Anzahl der Stromkunden noch nie ihren Versorger gewechselt haben und bis heute die teuren Preise in der Grundversorgung zahlen.

Am niedrigsten ist die Erhöhung der Marge mit 1,6 Prozent auf 9,8 Cent pro Kilowattstunde in Lottstetten (Baden-Württemberg, 9,8 ct/kWh) ausgefallen. In 2.634 Grundversorgungstarifen findet sich eine Erhöhung um 25 Prozent und mehr, so dass sich eine durchschnittliche Anhebung um 27,7 Prozent errechnen lässt.

Durchschnittliche Marge in der Grundversorgung relativ hoch

Bezogen auf alle Grundversorgungsgebiete, in denen es im betrachteten Zeitraum eine Margenanpassung gibt, zeigt sich im Durchschnitt eine prozentuale Veränderung von 27,6 Prozent. Die durchschnittliche Marge beträgt rund 12,2 Cent pro Kilowattstunde, was einen relativ hohen Wert darstellt.

Stromtarifrechner

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Die Marge eines Stromanbieters berechnet sich aus dem Gesamtpreis inklusive Grundpreis für den hier untersuchten Abnahmefall abzüglich der gültigen gesetzlichen Abgaben, der Netznutzungsentgelte sowie der Konzessionsabgabe. Kosten für Beschaffung und Vertrieb bleiben unberücksichtigt.

Zu den gesetzlichen Abgaben zählen die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent pro Kilowattstunde, die EEG-Umlage in Höhe von 5,277 Cent pro Kilowattstunde, die KWK-Umlage in Höhe von 0,126 Cent pro Kilowattstunde, die § 19-Umlage in Höhe von 0,329 Cent pro Kilowattstunde. Die für 2013 beschlossene Offshore-Umlage wurde nicht berücksichtigt.

(08/2013)

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